Ab wann gilt Hitzefrei?

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In den kommenden Tagen wird es heiß - Temperaturen über 30 Grad erwarten uns. Welche besonderen Regelungen gelten bei solchen Temperaturen für Schülerinnen und Schüler?

Folgende Regelungen gelten bei hohen Temperaturen:

Wird der Unterricht in den Schulräumen durch hohe Temperaturen so stark beeinträchtigt, dass ein konzentriertes Arbeiten kaum möglich ist, prüft der Schulleiter/die Schulleiterin zunächst, ob auch außerhalb des Unterrichtsraumes gelernt werden kann, beispielsweise im kühleren Schatten. Wenn die Temperatur in den Schulräumen - auch unter Berücksichtigung einer eventuell hohen Luftfeuchtigkeit - für die Schülerinnen und Schüler nicht mehr zumutbar erscheint, können einzelne Unterrichtsstunden verkurzt werden. Der Unterricht sollte zu einer Zeit beendet werden, die dem Schluss der dritten oder vierten Unterrichtsstunde entspricht. Ist eine Verkürzung der Unterrichtszeit auf diese Art und Weise im Einzelfall nicht organisierbar, kann nach der dritten Unterrichtsstunde der Unterricht vorzeitig beendet werden.

Nach dem Unterrichtsende für den Sekundarbereich I und den Primarbereich werden darüber hinausgehende Unterrichtsstunden des Sekundarbereiches II planmäßig und unverkürzt weiter unterrichtet. Auf gesundheitliche Probleme einzelner Schülerinnen Schüler, die durch die große Hitze hervorgerufen werden, ist unbedingt Rücksicht zu nehmen. Sie können vom Unterricht freigestellt werden. Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und an Förderschulen sind nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vor Ablauf der regulären Unterrichtszeit aus der Aufsicht der Schule zu entlassen.