Erwachsenenbildung

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Mit dem Eintritt in das Berufsleben hört das Lernen nicht auf. Gerade in einer zunehmend digitalisierten Wissensgesellschaft wird es immer wichtiger. Das lebenslange Lernen beginnt in der Familie und im Bereich der Kindertagesförderung, setzt sich in Schule, Ausbildung oder Hochschule fort und reicht bis ins hohe Alter in die Welt des lebensbegleitenden Lernens in Form der allgemeinen, politischen oder beruflichen Weiterbildung hinein. Erwachsenenbildung in Mecklenburg-Vorpommern hat viele Facetten. Sie kann beispielsweise vom Sprachkurs über das Nachholen von Schulabschlüssen bis hin zum Erwerb von Zusatzqualifikationen reichen.

Förderung und Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung über das Weiterbildungsförderungsgesetz. Danach können Einrichtungen der Weiterbildung in öffentlicher und freier Trägerschaft, die staatlich anerkannt sind, gefördert werden. Einzelheiten zum staatlichen Anerkennungsverfahren regelt die Weiterbildungslandesverordnung. Mit dem Titel „Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern“ werden einheitliche Qualitätsmaßstäbe gesetzt, die den Verbraucherschutz gewährleisten.

Volkshochschulen sind wichtige Partner

Eine wichtige Rolle in der Erwachsenenbildung spielen die Volkshochschulen. Die Grundlagen ihrer Arbeit sind im Weiterbildungsförderungsgesetz und im Schulgesetz geregelt. Sie sprechen durch ihr breit gefächertes Kursangebot eine Vielzahl von Menschen in den verschiedenen Lebenslagen mit unterschiedlichen Interessen an. Die Angebote zum lebenslangen Lernen sollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ansprechen. Das Land unterstützt die Volkshochschulen jährlich mit ca. 1,9 Millionen Euro. Zum Kursagebot der Volkshochschulen gehören auch die Kurse zum Erwerb der Alphabetisierung und Grundbildung der Berufsreife oder der Mittleren Reife. Diese VHS-Kurse sind gebührenfrei, weil das Land diese Teilnahmegebühren übernimmt.

Verschiedene Ministerien sind für Weiterbildung zuständig

Im Weiterbildungssektor gibt es eine Vielzahl freier Träger und kommunaler Einrichtungen, die für ein vielfältiges Angebot in Mecklenburg-Vorpommern sorgen. Die Zuständigkeiten für die verschiedenen Bereiche der Weiterbildung sind auf verschiedene Ressorts der Landesregierung aufgeteilt. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ist für die allgemeine Weiterbildung zuständig. Die berufliche Weiterbildung fällt in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Für die politische und die wissenschaftliche Weiterbildung ist das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten zuständig.

Wo finde ich welche Angebote im Land?

Weiterbildungsinformation und Kontakte für Weiterbildungsberatung in MV gibt es in der Weiterbildungsdatenbank. Zielgruppe sind alle, die an Weiterbildungsangeboten interessiert sind. Das können auch Beratungseinrichtungen und Unternehmen sein, die ihre Beschäftigten weiterbilden möchten. Bildungsträger, Dozentinnen und Dozenten, Trainerinnen und Trainer nutzen die Plattform zur Veröffentlichung ihrer Angebote.

Das Lernen ist ein lebenslanger Prozess.
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Birte Hallmann
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V

Tel.: 0385 588 17614
E-Mail: b.hallmann@bm.mv-regierung.de