Anerkennung von Abschlüssen
Schulabschlüsse sind die Vorraussetzungen für den Start in ein erfolgreiches Berufsleben. In Deutschland gibt es eine Vielzahl verschiedener Schulabschlüsse. Diese können auch im Nachgang anerkannt werden, zum Beispiel aufgrund einer Berufsausbildung.
Auch im Ausland erworbene Abschlüsse können anerkannt werden, wenn diese die Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung erfüllen. Ziel ist die Anerkennung als Berufsreife, Mittlere Reife, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife.
Anerkennungen in Mecklenburg-Vorpommern
Anerkennung der Berufsreife aufgrund einer Berufsausbildung
In Mecklenburg-Vorpommern ist eine nachträgliche Anerkennung der Berufsreife aufgrund des erfolgreichen Abschlusses einer Berufsausbildung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Anerkennung der Mittleren Reife aufgrund einer Berufsausbildung
Die Mittlere Reife kann nachträglich aufgrund einer Berufsausbildung anerkannt werden. Die Feststellung der Gleichwertigkeit der Mittleren Reife ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Anerkennung von Bildungsabschlüssen (Sekundarstufe I) aus anderen Bundesländern
Ein in einem anderen Bundesland erworbener allgemeinbildender Schulabschluss kann auf Antrag als ein nach dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelter allgemeinbildender Schulabschluss anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage prüffähiger schulischer Nachweise.
Anerkennung der Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife qualifiziert für ein Studium an Fachhochschulen. Für die Anerkennung der Fachhochschulreife sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Gleiches gilt für Interessierte aus anderen Bundesländern, die an einer Fachhochschule in Mecklenburg-Vorpommern studieren möchten.
Anerkennung sonstiger Hochschulzugangsberechtigungen (erworben in Deutschland)
Die Qualifikation für ein Studium an einer Universität wird durch die Hochschulreife nachgewiesen. Die Hochschulreife wird als allgemeine oder als fachgebundene Hochschulreife erworben.
Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen
Ein förmliches Anerkennungsverfahren wird für ausländische Zeugnisse oder Bildungsnachweise durchgeführt, die im Ausstellungsland geregelte schulische Abschlüsse nachweisen. Über die Eingliederung in eine allgemein bildende Schule entscheidet die Schulleitung, die sich mit den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler abstimmt.
Im Ausland erworbene Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung darstellen, werden auf der Grundlage der Auslandsqualifikationsverordnung für den Hochschulzugang in Mecklenburg-Vorpommern eingestuft. Ein förmliches Anerkennungsverfahren beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist in der Regel nicht erforderlich.
Arbeit mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland
Das Annerkennungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet umfangreiche Hilfe bei der Suche nach der richtigen Arbeit mit ausländischer Qualifikation. Neben vielen Informationen zur beruflichen Anerkennung, finden sich auch Beratungsangebote auf dem Portal.
Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse
Lehrerausbildungen, die im Ausland erworben wurden, können im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens einem Lehramt nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern gleichgesetzt werden.
Anerkennung ausländischer sozialpädagogischer Berufsabschlüsse
Sozialpädagogische Ausbildungen (Berufliche Ausbildung, Studium bis Bachelor oder Vordiplom), die im Ausland erworben wurden, können im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens einem sozialpädagogischen Berufsabschluss nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern gleichgesetzt werden.
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Schule und Lehrkräftegewinnung, Referat 230
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Claudia Jungbluth
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V
Tel: 0385 588 17237
E-Mail: C.Jungbluth@bm.mv-regierung.de
Ulrike Brückner
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Tel.: 0385 588 17617
E-Mail: U.Brueckner@bm.mv-regierung.de