Kindertagesförderung
Die Kindertagesförderung hat die individuelle Förderung der Entwicklung eines jeden Kindes und dessen Erziehung zu einer eigenverantwortlichen gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zum Ziel. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuallererst ihnen obliegende Pflicht. Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege unterstützen und ergänzen den Förderauftrag gegenüber allen Kindern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern trägt nach Maßgabe dieses Gesetzes zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bei.

Kindertagesförderungsgesetz
Das Land steigert die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertageseinrichtungen. Der Landtag hat dazu das Kindertagesförderungsgesetz, kurz KiföG M-V, geändert. Es regelt alle Belange zur Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Neben dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen zählen die Kindertagespflege, die Mitwirkung von Eltern und Kindern, Finanzierungsfragen und die Beitragsfreiheit dazu. Das Vierte Änderungsgesetz zum Kindertagesförderungsgesetz ist am 24. Mai 2024 in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz verbessern wir das frühkindliche Bildungsangebot, die Personalsituation und die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher. Eine gute Kindertagesförderung ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben. Mit der beitragsfreien Kita gibt es schon heute bei uns ein Betreuungsangebot, das dem Bedarf der Eltern entspricht. Bei der Besuchsquote der Kinder im Alter von drei Jahren bis sechs Jahren sind wir bundesweit Spitzenreiter und stellen eine nahezu vollständige Betreuung der Kinder dieser Altersgruppe durch qualifiziertes pädagogisches Personal sicher.
Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung
Rechtsvorschriften
Mehr Qualität in der Kindertagesförderung
Fachkraft-Kind-Verhältnis
Das Fachkraft-Kind-Verhältnis in Kindergartengruppen wird von 1:15 auf 1:14 gesenkt. Eine Erzieherin bzw. ein Erzieher betreut durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule.
Personal
Kindertageseinrichtungen können ein besseres Fachkraft-Kind-Verhältnis dort verbindlich umsetzen, wo überdurchschnittlich viele Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen oder Kinder mit Migrationsgeschichte betreut und gefördert werden.
Entwicklung der sprachlichen Fähigkeiten
Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte, nicht nur kindliche, Entwicklung.
Vergütung
Auszubildende zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige erhalten eine höhere Vergütung. Bisher haben Auszubildende mindestens 80 Prozent des Verdienstes erhalten, der im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes vorgeschrieben ist. Dieser Satz ist auf 90 Prozent angehoben worden. Dies ist eine Steigerung pro Monat um ca. 100 bis 120 Euro und eine Erhöhung während der gesamten Ausbildungszeit um ca. 4.000 Euro.
Entlastung
Die Fachkräfteoffensive stärkt die Rechte der Assistenzkräfte. Erzieherinnen und Erzieher werden entlastet, ohne dass die Fachkräftequote gesenkt wird. So können zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und damit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen.
Alltagshilfen
Erzieherinnen und Erzieher erhalten personelle Unterstützung. Alltagshilfen übernehmen nicht-pädagogische Tätigkeiten, die neben der Arbeit mit den Kindern anfallen. Sie sind damit eine wertvolle Unterstützung für die pädagogischen Fachkräfte, die sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Elternrechte
Die Rechte von Elternräten werden gestärkt. Sie haben mehr Beteiligungsmöglichkeiten, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.