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Elternbeitragsfreiheit

Im Jahr 2020 hat die Landesregierung die beitragsfreie Kita in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Seit 1. Januar 2020 sind damit Krippe, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort gebührenfrei. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das die Eltern vollständig von den Beiträgen entlastet. Es investiert mittlerweile über 500 Millionen Euro in die Kindertagesförderung – ein Großteil davon sind Bundesmittel. Mit dem Wegfall der Elternbeiträge schafft das Land gleiche und ortsunabhängige finanzielle Bedingungen für Familien.

Eine Gruppe von Kindern spielt Tauziehen in einem hellen, farbenfrohen Raum. Die Kinder lächeln und sind in zwei Teams aufgeteilt, die jeweils an einem Seil ziehen, unterstützt von einer Betreuerin im Hintergrund.

Chancengerechtigkeit verbessert und Mobilität erhöht

Durch die Elternbeitragsfreiheit hat das Land den Zugang zur Kindertagesförderung weiter erleichtert und damit gleichzeitig die Chancengerechtigkeit verbessert. Die Umstellung des Finanzierungssystems und die Elternbeitragsfreiheit führen zugleich zu einer Verbesserung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern bei der Auswahl der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson und erleichtern damit die Mobilität. Eltern müssen keine Mehrkosten mehr zahlen, wenn sie für ihr Kind eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegeperson außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wählen.

Bildungsministerin Simone Oldenburg

Beitragsfreie Kita

Die Beitragsfreiheit bedeutet eine große Entlastung für die Familien. Wir sind damit nach wie vor Vorreiter in Deutschland. Mit diesen Regelungen hat das Land eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder geschaffen, unabhängig vom Verdienst der Eltern.

Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung

Kontakt

Dr. Jacqueline Neumann

Referatsleiterin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz

Telefon: 0385 588 17410 E-Mail senden

Dr. Jacqueline Neumann

Referatsleiterin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz

Telefon: 0385 588 17410 E-Mail senden

Fragen und Antworten zur beitragsfreien Kita

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei. Die Eltern zahlen keine Beiträge für Kindertageseinrichtungen mehr. Diese Kosten werden vom Land übernommen. Die Beitragsfreiheit umfasst alle Förderarten (Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort) und Förderumfänge (bis zu 10 Stunden täglich) entsprechend des gesetzlichen Standards.

Nein. Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sieht keine Elternbeiträge mehr vor.

Nein. Ein Antrag auf Elternbeitragsfreiheit ist nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt (des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt) zahlt die Platzkosten an die Träger der Kindertageseinrichtungen und die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen.

Ja. Eltern tragen weiterhin die Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesförderung. Die Kosten für die Verpflegung insgesamt und die Kosten der Mittagsverpflegung sind gegenüber den Eltern in einer Rechnung gesondert auszuweisen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten beim zuständigen Jugendamt zu stellen (§ 29 Absatz 1 KiföG M-V).

Nein. Soweit die Eltern den entsprechenden Bedarf bei dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nachweisen, sind keine Elternbeiträge für die 24-Stunden-Kita zu zahlen.

Nein. Es entstehen für die Eltern keine Mehrkosten mehr, solange das Kind in Mecklenburg-Vorpommern gefördert wird. Das zuständige Jugendamt entrichtet die vollständigen Platzkosten an die Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegeperson.

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