Hortbetreuung
In Mecklenburg-Vorpommern besuchen viele Kinder vom Eintritt in die Schule bis zum Ende der vierten Klasse nach dem Unterricht einen Hort. Der Hort ist eine sozialpädagogische Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und bietet Kindern ein Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in Kooperation mit der Schule. Dieses Angebot hat in den ostdeutschen Flächenländern Tradition. Der Hort gewährleistet, dass alle Kinder während des Besuchs ihre Hausaufgaben erledigen können. Darüber hinaus fördert er die Kinder und befähigt sie, zunehmend selbstständig und aktiv ihre Freizeit zu gestalten.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und damit auf einen Hortplatz. Der Anspruch gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Das Kabinett hat im März 2026 den Weg für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes freigemacht.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche, unabhängig vom elterlichen Bedarf – auch in den Ferien ohne Antragsstellung. Anders als in anderen Bundesländern haben Eltern in Mecklenburg-Vorpommern darüber hinaus die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen. Nur bei einem Betreuungsbedarf, der über dem Rechtsanspruch von 40 Wochenstunden liegt, erfolgt eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt. Auch die Glaubhaftmachung eines erhöhten Betreuungsbedarfs für die Ferien entfällt mit der Änderung des KiföG.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend durch den Hort erfüllt. Die Hortförderung wird nach der vierten Jahrgangsstufe um die Zeit der Sommerferien erweitert – erstmalig für die Sommerferien 2030. Krippe, Kindergarten und Hort bleiben weiterhin beitragsfrei.
Unterstützung für Träger beim Ausbau von Hortplätzen
Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Circa 2.000 Plätze werden über das Investitionsprogramm bis 2029 neu gebaut oder gesichert. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre, erhalten Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten mehr Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.
In der Richtlinie des Landes zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind die Förderbedingungen festgelegt. Landkreise und kreisfreie Städte beantragen eine Förderung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Das LAGuS hat die Antragsunterlagen auf seiner Webseite zum Download bereitgestellt.
Beitragsfreier Ferienhort gesetzlich verankert
In den Ferien können Eltern ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich beitragsfrei im Hort betreuen lassen. Der Landtag hat im Juni 2022 den gebührenfreien Ferienhort beschlossen und das Kindertagesförderungsgesetz entsprechend geändert. Der gebührenfreie Ferienhort sorgt für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Corona-Pandemie hatte das Land bereits Zuzahlungen über den MV-Schutzfonds übernommen, um für Eltern einen beitragsfreien Ferienhort zu gewährleisten. Eltern konnten ihre Kinder in den Ferien höchstens sechs Stunden am Tag im Hort beitragsfrei betreuen lassen, weitere Betreuungsstunden mussten sie selbst bezahlen. Mit der Gesetzesänderung im Sommer 2022 hat das Land dieses Angebot verstetigt und ausgeweitet.