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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein wichtiges familienunterstützendes und familienergänzendes Angebot der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Kindertagespflegepersonen betreuen in der Regel Gruppen von bis zu fünf Kindern in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumen. Meist handelt es sich dabei um Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren. Die Betreuungszeiten stimmt die Kindertagespflegeperson mit den Eltern individuell ab. Eine geeignete und fachlich qualifizierte Kindertagespflegeperson wird den Eltern durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vermittelt.

Zwei Kleinkinder spielen auf einer bunten Matte mit Lernspielzeug. Eines trägt ein gestreiftes Shirt und stapelt Ringe auf einem Holzstab, das andere trägt eine rosa Strickjacke und hält ein Plastikteil in der Hand. Im Hintergrund stehen Regale mit gelben Aufbewahrungskörben.

Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen

Ein Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen ist zulässig, sodass sie auch eine größere Gruppe von Kindern betreuen können. Kindertagespflegepersonen benötigen eine Erlaubnis, um in der Kindertagespflege tätig sein. Sie sollen über eine Mindestqualifikation im Umfang von 300 Stunden nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) verfügen, das vom Deutschen Jugendinstitut entwickelt wurde. Eine vergleichbare Qualifikation ist ebenfalls möglich. Als für die Kindertagespflege geeignete Qualifikation gelten jene Abschlüsse, die im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) als pädagogische Fachkräfte aufgeführt sind.

Fort- und Weiterbildungsangebote von Kindertagespflegepersonen

Das Land unterstützt Fort- und Weiterbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen finanziell. Den Landkreisen und kreisfreien Städten stehen jährlich bis zu 10.000 Euro für die Ausrichtung von Regionaltreffen zur Verfügung. Bis zu 50 Kindertagespflegepersonen können sich auf den Treffen über Themen der frühkindlichen Bildung, Methodik und Organisation austauschen. Die Regionaltreffen sind im Rahmen des Fort- und Weiterbildungskontingents anrechenbar. Laut KiföG M-V hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherzustellen, dass die Kindertagespflegepersonen mindestens 24 Stunden pro Kalenderjahr Angebote zur Fort und Weiterbildung wahrnehmen.

Kontakt

Dr. Jacqueline Neumann

Referatsleiterin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz

Telefon: 0385 588 17410 E-Mail senden

Dr. Jacqueline Neumann

Referatsleiterin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz

Telefon: 0385 588 17410 E-Mail senden

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