Staatliche Schulämter
Vier Schulämter in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Staatliche Schulämter. Sie befinden sich in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin. Die Schulämter sind für die Schulen in ihren jeweiligen Einzugsbereichen verantwortlich.

Die Aufgaben der Schulämter
- Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen
- Dienstaufsicht über die Lehrkräfte und das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung
- Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger
- Wahrnehmung der Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalte
- Aufsicht über den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie
- Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schulentwicklungsplanung
Struktur der Schulaufsicht
Schulbehörden sind:
- Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung als oberste Schulbehörde, das die Fachaufsicht über die Schulämter und die Dienstaufsicht über die Schulräte ausübt. Außerdem obliegt ihm die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte.
- Die Schulämter als untere Schulbehörden. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Schulbehörden sowie den Sitz der Schulämter hat das Bildungsministerium durch Rechtsverordnung geregelt.
- Das Referat 220 des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung ist als Schulaufsicht für die beruflichen Schulen des Landes zuständig.
- Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt ist für die landwirtschaftlichen Fachschulen zuständig.
Den Landräten obliegt die Rechtsaufsicht über die Gemeinden, Ämter und gemeindlichen Schulverbände als Schulträger.
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Schulbehörden sowie den Sitz der Schulämter hat das Bildungsministerium durch Rechtsverordnung geregelt.
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