Deutsches Auslandsschulwesen
Welche Aufgaben übernimmt Mecklenburg-Vorpommern im deutschen Auslandsschulwesen?
Zentrale Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern im deutschen Auslandsschulwesen ist die Qualitätssicherung des Unterrichts und der Prüfungen. Dabei geht es um Abschlüsse und Berechtigungen an deutschen Schulen im Ausland für die Sek I und II, Genehmigungen schulischer Ordnungen und Lehrpläne sowie um Erlasse von Prüfungsordnungen.

Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 01.01.2022 für die Deutschen Auslandsschulen in der KMK-Region 07 - Östliches Mittelmeer mit den Ländern Türkei, Iran, Kurdistan/Irak, Georgien und Libanon zuständig (siehe nachstehende Karte). Weitere Informationen zu den Schulen der Region 07 erhalten Sie über die Webseiten der Schulen.
Mecklenburg-Vorpommern betreut die Entwicklung der Aufgaben für das schriftliche Abitur in den KMK-Regionen 7 „Östlichen Mittelmeer“ und 8 „Arabien und Äthiopien“ im Rahmen einer Doppelregion gemeinsam mit dem Saarland.
Ein weiterer großer Verantwortungsbereich bezieht sich auf die Lehrkräfte. Der KMK-Beauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern für schulische Arbeit im Ausland kümmert sich um Belange von Lehrkräften, wenn es beispielsweise um Beurlaubungen für eine Tätigkeit im Deutschen Auslandsschuldienst oder eine Bewerbung um die Leitung einer Deutschen Auslandsschule sowie die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen geht.
Die Vergabe der Deutschen Schulabschlüsse an Deutschen Schulen im Ausland erfolgt im Wesentlichen durch Lehrkräfte, die aus den Ländern der Bundesrepublik Deutschland vermittelt werden. Auch Mecklenburg-Vorpommern stellt hierfür befristet Lehrkräfte von ihren inländischen Aufgaben frei. Außerdem trägt das Land Mitverantwortung für die Vergabe des Deutschen Sprachdiploms (DSD) im Ausland, d. h. um die schulische Verankerung des DSD und die Zuerkennung der Abschlüsse.
Standorte Deutscher Auslandsschulen in der KMK-Region 07 - Östliches Mittelmeer

Deutsche Auslandsschulen KMK-Region 07 - Östliches Mittelmeer
Türkei
- IELEV Schule Istanbul
- Deutsche Schule Istanbul-Alman Lisesi Istanbul
- Istanbul Erkek Lisesi (Deutsche Abteilung)
- Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara, Zweigstelle Istanbul
- Deutsche Schule Izmir - Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara, Zweigstelle Izmir
- Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara - Ernst-Reuter-Schule
Kurdistan / Irak
Libanon
Rechtsgrundlagen
Ordnungen
- Deutsches Internationales Abitur - Ordnung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife an Deutschen Schulen im Ausland (DIA-PO) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.06.2015 i.d.F. vom 03.05.2018)
- Deutsches Internationales Abitur - Ordnung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife an Deutschen Schulen im Ausland (DIA-PO) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.06.2015 i.d.F. 08.02.2024)
- Ordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I an Deutschen Schulen im Ausland (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.03.2017)
- Ordnung zur Erlangung der Fachhochschulreife im Bildungsgang Fachoberschule an Deutschen Schulen im Ausland (FOS-O)(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2021 i.d.F. vom 29.09.2022)
- Ordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen an Deutschen Schulen im Ausland (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27.04.2023 i.d.F. vom 19.09.2024)
Richtlinien
- Richtlinien für die Ordnung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife an Deutschen Schulen im Ausland „Deutsches Internationales Abitur“ (Rili DIA-PO) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.06.2015 i. d. F. vom 25.09.2019)
- Richtlinien für die Ordnung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife an Deutschen Schulen im Ausland „Deutsches Internationales Abitur“ (Rili DIA-PO) Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.06.2015 i. d. F. vom 08.02.2024)
- Richtlinien zur Behandlung und Bewertung des Europäischen Abiturzeugnisses und von an offiziellen Europäischen Schulen und an akkreditierten Europäischen Schulen erbrachten Einzelleistungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.06.2018)
- Richtlinien für die Beurlaubung, Abordnung bzw. Zuweisung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst und für den Dienst an Europäischen Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2020 i. d. F. vom 27.09.2023)
Sonstiges
- Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht (Beschluss der Kultusministerkonferenz MK vom 26.04.2002 i.d.F. vom 20.04.2021)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Prüfungsordnung für die Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.2018 i.d.F. vom 14.12.2023)
- Ausführungsbestimmungen zur Prüfungsordnung zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.2018 in der Fassung vom 16.07.2019 i.d.F. vom 20.03.2023)
- Einsatz deutscher Lehrkräfte im Auslandsschulwesen als ein Instrument der Personal- und Schulentwicklung der Länder (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.10.2017)
- Orientierungsrahmen Qualität des Bundes und der Länder für Deutsche Schulen im Ausland (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.05.2020)
- Weitere Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Corona-Pandemie, dem deutschen Auslandsschulwesen allgemein, der Anerkennung deutscher Schulen im Ausland, Prüfungsordnungen und Zeugnisses, Kerncurricula, Personal an Auslandsschulen und Einzelfragen
- Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministerinnen und Kultusministern sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen und zum Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz – ASchulG) vom 05.12.2013 i. d. F. vom 12.01.2021 (VwV ASchulG)
- Richtlinien für die Beurlaubung, Abordnung bzw. Zuweisung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst und für den Dienst an Europäischen Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2020 i. d. F. vom 27.09.2023)
- Einsatz deutscher Lehrkräfte im Auslandsschulwesen als ein Instrument der Personal- und Schulentwicklung der Länder (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.10.2017)
Das Angebot der Deutschen Schulen im Ausland (DAS)
Die Bundesrepublik Deutschland fördert weltweit mehr als 1.200 Schulen, darunter rund 136 durch die Kultusministerkonferenz (KMK) und das Auswärtige Amt (AA) anerkannte Deutsche Auslandsschulen. Die meisten der anerkannten Deutschen Schulen im Ausland (DAS) sind Begegnungsschulen, an denen sowohl deutsche als auch einheimische Kinder unterrichtet werden. Der Unterricht wird hauptsächlich in deutscher Sprache, in der jeweiligen Landessprache und weiteren Fremdsprachen erteilt. Die Schülerinnen und Schüler können an diesen Schulen alle deutschen Schulabschlüsse und im Einzelfall zusätzlich nationale und internationale Schulabschlüsse erwerben. Die DAS werden in der Regel durch gemeinnützige Schulvereine getragen und fördern Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der Oberstufe.
Fragen und Antworten
An wen richtet sich das Angebot der Deutschen Schulen im Ausland?
Mit ihrem schulischen Angebot wenden sich die Deutschen Auslandsschulen weltweit an deutsche und internationale Familien, die sich beruflich im Ausland befinden und für ihre Kinder eine deutschsprachige Schulbildung wünschen. In Begegnungsschulen bieten die Deutschen Schulen im Ausland Kindern der Gastländer und anderer Kulturkreise die Möglichkeit, sich mit Deutschland, seiner Kultur und Sprache vertraut zu machen. Die Deutschen Auslandsschulen spiegeln die Vielfalt der deutschen Bildungsgänge wider und eröffnen vielen jungen Menschen im Ausland die Chance auf "Bildung made in Germany". Am Ende der Schulzeit steht in der Regel ein deutscher oder binationaler Abschluss.
Was macht eine Deutsche Auslandsschule aus?
Die Deutschen Auslandsschulen verstehen sich als Orte der Begegnung, des gemeinsamen und demokratischen Lernens, der schulischen Persönlichkeitsbildung, der Bikulturalität und des interkulturellen Austausches zwischen Deutschland und dem Partnerland. Sie sollen dazu beitragen, einen dauerhaft positiven Eindruck von Deutschland im Ausland zu vermitteln. Sie fördern die deutsche Sprache und Kultur im Ausland und helfen, hoch qualifizierte Studierende und Fachkräfte für Deutschland zu gewinnen. Mit ihrem interkulturellen Angebot fördern sie die Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler und bereiten sie auf die Herausforderungen der globalisierten Welt vor. Die im Unterricht vermittelten Bildungsinhalte geben die fachwissenschaftliche Breite und Tiefe der deutschen Curricula wieder. Besonders in den Sprachen werden Kompetenzen gefördert, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich in Studium und Beruf auf hohem Niveau in mehreren Sprachen auszudrücken. Ein lebendiges Schulleben, Sport und musische Angebote ergänzen das Portfolio.
Mehrheitlich lernen deutsche Kinder, Kinder aus den Gastländern oder internationalen Familien an Deutschen Auslandsschulen gemeinsam. Mit den bilingualen Unterrichtsangeboten und den binationalen Bildungsgängen und -abschlüssen an Deutschen Schulen im Ausland trägt das Auslandsschulwesen zur Wertschätzung und Internationalisierung der deutschen Abschlüsse im Ausland bei.
Welche Schultypen können Deutsche Schulen im Ausland sein?
- Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
- Zweisprachige Schule bzw. Zweig mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
- Landessprachige Schule bzw. Zweig mit verstärktem Deutschunterricht, der zum Deutschen Sprachdiplom der KMK führt
- Berufsschule bzw. Berufsschulzweig
Bei Europäischen Schulen handelt es sich um Schulen vor allem für die Kinder der Angestellten der Institutionen der Europäischen Union. Sie unterliegen der gemeinsamen Kontrolle der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und haben den Status von öffentlich-rechtlichen Lehranstalten.
Auslandsschulen der Bundeswehr sind Schulen des Bundesverteidigungsministeriums, die ausschließlich Kindern von Angehörigen der Deutschen Bundeswehr offenstehen.
Welche Abschlüsse und Berechtigungen können an Deutschen Schulen im Ausland erworben werden?
Am Ende der Schulzeit steht in der Regel ein doppelter Abschluss: der von der Kultusministerkonferenz vergebene deutsche Schulabschluss und ein Schulabschluss des Gastlandes. Die deutschen Bildungsgänge im Ausland zielen auf die Durchlässigkeit zu den Bildungsgängen in Deutschland und dem Anschluss an jeweils höhere deutsche Bildungsgänge und Abschlüsse ab. Die Deutschen Auslandsschulen ermöglichen Kindern die Fortsetzung einer inländischen Schullaufbahn und verleihen durch die deutschen Abschlüsse unter anderem die Berechtigung zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums in Deutschland.
Diese Abschlüsse werden grundsätzlich an anerkannten Deutschen Auslandsschulen vergeben:
- Hauptschulabschluss und qualifizierender Hauptschulabschluss
- Mittlerer Schulabschluss und qualifizierender Realschulabschluss
- Mittlerer Schulabschluss und Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
- Deutsches Internationales Abitur
- Fachhochschulreife an der Fachoberschule
- Fachhochschulreife im Dualen System
- nationale Abschlüsse und Abschlüsse der International Baccalaureate Organization (IBO)
Die Vereinbarungen über die Anerkennung von Abschlüssen und Berechtigungen der Kultusministerkonferenz gelten nur für anerkannte Deutsche Auslandsschulen und Schulen, die Abschlüsse der International Baccalaureate Organization vergeben. Andere Abschlüsse werden eventuell nicht vollständig durch die Kultusministerkonferenz anerkannt.
Vor einem geplanten Schulbesuch an einer Schule im Ausland sollte daher geprüft werden, welche Abschlüsse und Berechtigungen diese vergibt. Handelt es sich nicht um eine Deutsche Auslandsschule, kann die Datenbank der Kultusministerkonferenz Anabin hilfreich sein. Dort werden Informationen von konkreten Schulen über die Zuordnungsmöglichkeiten zu deutschen Bildungsabschlüssen, aber auch allgemeinen Informationen ausländischer Bildungssysteme und deren Anerkennung in Deutschland bereitgestellt.
Ist der Besuch von Deutschen Schulen im Ausland kostenfrei?
Die Deutschen Schulen im Ausland werden in aller Regel durch einen privaten Trägerverein geführt. Der Besuch ist daher kostenpflichtig. Die Höhe des Schulgeldes erfragen Sie bitte direkt bei der betreffenden Deutschen Schule im Ausland. Detaillierte Informationen zu den anerkannten Deutschen Auslandsschulen finden Sie hier.
Wo finde ich Informationen zu einer konkreten anerkannten Deutschen Auslandsschule?
Hier finden Sie das komplette Auslandsschulverzeichnis mit detaillierten Informationen zu jeder anerkannten Deutschen Auslandsschule (unter anderem Kontaktdaten, Angaben zu den wichtigsten Schul- und Unterrichtsdaten, Unterrichts- und Fremdsprachen, angebotene Abschlüsse und Berechtigungen sowie Besonderheiten der Schule).
Arbeiten an Deutschen Schulen im Ausland
Der Bund und die Länder in der Bundesrepublik Deutschland fördern gemeinsam weltweit rund 136 von der Bundesrepublik anerkannte Deutsche Auslandsschulen, 27 Deutsch-Profil-Schulen und mehr als 1.100 Schulen, die das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz anbieten.

Die anerkannten Deutschen Auslandsschulen sind Schulen in privater Trägerschaft, die nach dem Recht des Sitzlandes in eigener Verantwortung geführt werden. Die deutschen Bildungsgänge im Ausland zielen auf die Durchlässigkeit zu den Bildungsgängen in Deutschland und dem Anschluss an jeweils höhere deutsche Bildungsgänge und Abschlüsse ab. Die Bildungsgänge und Unterrichtsangebote sind Orte des interkulturellen Dialogs und daher oft bilingual. Deshalb sind sie besonders geeignet, Schülerinnen und Schüler verschiedener Kulturkreise auf eine gemeinsame Zukunft vorzubereiten und die Deutschkenntnisse in anderen Ländern zu stärken.
Lehrerinnen und Lehrer aus Mecklenburg-Vorpommern, die gern international und interkulturell arbeiten und Erfahrung sammeln möchten, erwartet eine spannende und abwechslungsreiche Aufgabe weltweit. Sie repräsentieren die Bundesrepublik Deutschland und natürlich auch Mecklenburg-Vorpommern sowie das deutsche Bildungssystem. Eine Tätigkeit an einer deutschen schulischen Einrichtung im Ausland ist geprägt von interkultureller Offenheit und einem kulturell gemischten Kollegium. Sie unterstützen die Schulleitung bei der Sicherung der deutschen Bildungsziele und -abschlüsse, übernehmen schulstrukturtragende Funktionen oder sind selbst Schulleiterin oder Schulleiter.
Fragen und Antworten
Auf welchen Wegen ist eine pädagogische Tätigkeit im Ausland möglich?
Es gibt mehrere Wege, um an einer Deutschen Schule im Ausland pädagogisch zu arbeiten. Jede Form hat andere Voraussetzungen und Bewerbungswege. Es besteht kein individueller Rechtsanspruch auf Beurlaubung oder Freistellung für eine dienstlich anerkannte pädagogische Tätigkeit im Ausland.
Die wichtigste Form ist eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) für auf Lebenszeit verbeamtete oder unbefristet beschäftige Lehrkräfte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dabei erfolgt die Vermittlung an eine anerkannte Deutsche Schule im Ausland durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Grundsätzlich werden Auslandsdienstlehrkräfte für ihre Tätigkeit an einer deutschen Schule im Ausland bis zu sechs Jahren beurlaubt und kehren anschließend wieder in den Schuldienst nach Mecklenburg-Vorpommern zurück. Eine Erst- oder Zweitvermittlung als ADLK kann frühestens nach dem Absolvieren von jeweils drei vollen Jahren im Schuldienst des Landes erfolgen. Eine Drittvermittlung ist in der Regel nicht vorgesehen. Sie kann mit Zustimmung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im besonderen Einzelfall und im Einvernehmen mit dem Bund erfolgen.
Für die Vermittlung an eine Europäische Schule (Einrichtung gemäß EU-Verträgen) gelten besondere Bestimmungen. Stellenangebote für eine Tätigkeit an Europäischen Schulen finden Sie über den Link in der nachfolgende Linkliste.
Daneben besteht für befristet Beschäftigte und andere Interessenten auch die Möglichkeit als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) im Ausland tätig zu werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Bewerbungsweg und Verdienst als Landesprogrammlehrkraft (LPLK). Eine Lehrtätigkeit ist auch an einer Auslandsschule der Bundeswehr möglich. Die Deutschen Auslandsschulen beschäftigen auch sogenannte Ortslehrkräfte (OLK) auf der Grundlage des jeweiligen Rechts des Sitzlandes der Deutschen Schule im Ausland. Interessierte können sich mit den örtlichen Schulträgern direkt in Verbindung setzen. Bei einer Tätigkeit als Ortslehrkraft schließen Sie mit dem Schulträger der Deutschen Auslandsschule einen Vertrag ab. Diese sind meist deutlich kürzer hinsichtlich ihrer Laufzeit als bei Auslandsdienstlehrkräften und unterliegen den Gegebenheiten des Gastlandes - von der häufig niedrigeren Vergütung, der Besteuerung, der sozialen Absicherung, dem Kündigungsschutz bis hin zu den Arbeitskonditionen (Unterrichtsverpflichtung, Urlaub etc.). In der Regel entsteht für die Zeit der Tätigkeit als OLK im Ausland eine Versorgungslücke hinsichtlich der Pension beziehungsweise gesetzlichen Rente in Deutschland. In besonderen Fällen erkennen Bund und Länder die dienstliche Tätigkeit einer deutschen OLK im Ausland an und leisten entsprechende Zahlungen, die das Entstehen einer Versorgungslücke verhindert (siehe Nummer 2.4.4 der Verwaltungsvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen und zum Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen vom 05.12.2013 i. d. F. vom 12.01.2021 (VwV ASchulG).
In der Broschüre „Bewerbungs-Info - Als Lehrkraft ins Ausland“ sind die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Formen und Bewerbungswege einer pädagogischen Auslandstätigkeit zusammengefasst.
- Bestimmungen für Vermittlung an eine Europäische Schule (Einrichtung gemäß EU-Verträgen)
- Stellenangebote für eine Tätigkeit an Europäischen Schulen
- Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)
- Landesprogrammlehrkräfte (LPLK)
- Lehrkräfte an Auslandsschulen der Bundeswehr
- Verwaltungsvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen und zum Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen vom 05.12.2013 i. d. F. vom 12.01.2021 (VwV ASchulG)
- Broschüre „Bewerbungs-Info - Als Lehrkraft ins Ausland“
Wer kann sich als Auslandsdienstlehrkraft bewerben?
Die Voraussetzungen für eine Vermittlung als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) erfüllen Sie, wenn Sie
- im innerdeutschen Schuldienst verbeamtet oder unbefristet tarifvertraglich beschäftigt sind, die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben (mindestens drei volle Jahre Unterrichtserfahrung),
- bei Dienstantritt das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- vom Dienstherrn oder Arbeitgeber für eine Vermittlung ins Ausland freigestellt werden
- und auch die gegebenenfalls mit ausreisenden Familienmitgliedern bzw. anerkannte Lebenspartner für den Auslandsaufenthalt gesundheitlich geeignet sind.
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) führt regelmäßig digitale Infoveranstaltungen durch. In den FAQs zur Bewerbung für eine pädagogische Tätigkeit im Ausland finden Sie weitere Informationen.
Wie finde ich eine Stelle als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)?
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft interessieren, müssen Sie sich dafür auf dem Dienstweg d. h. über Ihre Schulleitung, das zuständige Staatliche Schulamt und das Referat Auslandsschulwesen im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern mit allen erforderlichen Unterlagen bewerben. Welche Unterlagen Sie für eine Bewerbung als Auslandsdienstlehrkraft benötigen, erfahren Sie in Kapitel 5 der Informationsbroschüre für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Bitte beachten Sie die Hinweise zum neuen Personalbogen.
Ihre Schulleitung leitet Ihre Bewerbung an das für Ihre Schule zuständige Staatliche Schulamt weiter, welches die Bewerbung prüft. Das Staatliche Schulamt sendet die vollständigen Unterlagen einschließlich der notwendigen Stellungnahme unter Angabe des Zeitpunktes, von dem an Sie als Auslandsdienstlehrkraft zur Verfügung stehen könnten (Freistellungsvermerk) an die Stabsstelle Auslandsschulwesen im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern. Die Stabsstelle Auslandsschulwesen prüft abschließend und sendet alle entsprechenden Unterlagen an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.
Können im Ausland auch Funktionsstellen ausgeübt werden?
Allgemeine Funktionsstellen (stellvertretende Schulleitung, Oberstufenkoordination etc.) werden im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahrens für Auslandsdienstlehrkräfte besetzt. Herausgehobene Funktionsstellen d. h. Schulleitung, Fachberatung für Deutsch als Fremdsprache, Fachschaftsberatung für Deutsch als Fremdsprache werden schulbezogen ausgeschrieben und unterliegen Bewerbungsfristen sowie einem besonderen Bewerbungs- und Auswahlprozess.
Voraussetzungen
Für die Übernahme einer Funktionsstelle kommen in der Regel Lehrkräfte infrage, die schon einmal als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) vermittelt waren. Zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Dienstantritts dürfen Sie das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die genauen Voraussetzungen sind den konkreten Ausschreibungen zu entnehmen. Weitere Informationen über Voraussetzungen und das Bewerbungsverfahren bei Schulleitungen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen über Voraussetzungen und das Bewerbungsverfahren als Fachberaterin/Fachberater für Deutsch erhalten Sie hier.
Wie werde ich auf meine Tätigkeit im Ausland vorbereitet?
Bei einer erfolgreichen Vermittlung an eine Deutsche Schule im Ausland erhalten Sie einen Vorbereitungslehrgang. Darin werden Sie unter anderem über die finanziellen und organisatorischen Fragen informiert. Nach Aufnahme der Tätigkeit an der Schule im Ausland werden Sie weiter auf Ihre Tätigkeit in Ihrer Einsatzregion vorbereitet.
Ansprechpartnerinnen Deutsches Auslandsschulwesen

Kultusministerkonferenz (KMK)
Informationen der Kultusministerkonferenz (KMK)

Auslandsschulwesen
Informationen des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen