KMK-Bildungsstandards
Bildung ist laut Grundgesetz Ländersache (Kulturhoheit der Länder)
Für Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung in der Bildungspolitik ist die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) zuständig. Die Länder sorgen in der Konferenz dafür, dass länderübergreifende Belange gemeinsam geregelt werden.

Eine wesentliche Aufgabe der KMK besteht darin, in ganz Deutschland für Lernende, Studierende, Lehrende und wissenschaftlich Tätige
- ein Höchstmaß an Mobilität zu sichern,
- die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen und
- die gemeinsamen Interessen der Länder im Bereich von Bildung und Kultur zu vertreten und zu fördern.
Daraus ergeben sich vor allem folgende Aufgaben:
- die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen zu vereinbaren
- auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken
- die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu fördern
Entsprechend hat die KMK für die allgemein bildenden Schulen einheitliche Bildungsstandards und Prüfungsanforderungen für das Abitur erarbeitet.