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Fachschule

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Voraussetzung sind der Berufsschulabschluss oder die Berufsreife. Der Besuch der Fachschule dauert mindestens ein Schuljahr und schließt sich an eine berufliche Erstausbildung und Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr an. Berufliche Fachkenntnisse werden hier vertieft und erweitert.

Ein junger Bauer hält vor einem Stall lächelnd ein Schwein im Arm.

Fachbereich Wirtschaft

Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung für betriebswirtschaftliche branchen- und funktionsbezogene Tätigkeiten sowie Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene zu qualifizieren

Mittlere Reife oder der Realschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit

In der Vollzeitform dauern die Bildungsgänge der Fachschule für Wirtschaft zwei Jahre, in der Teilzeitform entsprechend länger (in der Regel vier Jahre).

Der Unterricht erfolgt in drei Lernbereichen mit insgesamt 33 Wochenstunden (insgesamt 2640 Unterrichtsstunden).

Lernbereich 1: Deutsch, Englisch, Sozialkunde, Religion oder Philosophie
Lernbereich 2: fachrichtungsbezogene Grundlagen
Lernbereich 3: spezifische Inhalte der Fachrichtung und des Schwerpunktes

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Wirtschaft ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Betriebswirt/ Staatlich geprüfte Betriebswirtin" mit der Angabe der Fachrichtung und des Schwerpunktes zu führen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer wird die bundesweite Anerkennung dieser Abschlüsse gewährleistet.

Fachbereich Technik

Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung für technische branchen- und funktionsbezogene Tätigkeiten sowie Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene zu qualifizieren

Mittlere Reife (bzw. Realschulabschluss), eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit

In der Vollzeitform dauern die Bildungsgänge der Fachschule für Technik zwei Jahre, in der Teilzeitform entsprechend länger (in der Regel vier Jahre).

Der Unterricht erfolgt in drei Lernbereichen mit insgesamt 33 Wochenstunden (insgesamt 2640 Unterrichtsstunden):

Lernbereich 1: Deutsch, Englisch, Sozialkunde, Religion oder Philosophie
Lernbereich 2: fachrichtungsbezogene Grundlagen
Lernbereich 3: spezifische Inhalte der Fachrichtung und des Schwerpunktes

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Technik ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker/ Staatlich geprüfte Technikerin" mit der Angabe der Fachrichtung und des Schwerpunktes zu führen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer wird die bundesweite Anerkennung dieser Abschlüsse gewährleistet.

Fachbereich Sozialwesen

Fachkräfte mit einer beruflichen Erstausbildung und Berufserfahrung zu befähigen, Aufgaben im Sozialbereich selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen

Die Fachschulen leisten einen Beitrag zur Vorbereitung auf die unternehmerische Selbstständigkeit und können auf das Studium einer Fachhochschule vorbereiten.

Für die Zulassung ist neben der gesundheitlichen Eignung die Mittlere Reife und eine mit guten Ergebnissen abgeschlossene Berufsausbildung als "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" oder als "Staatlich geprüfter Sozialassistent".

Die Bildungsgänge haben eine Dauer von zwei Jahren.
Sie gliedern sich in theoretischen Unterricht sowie in praktische Ausbildung.

Die Fachschulen des Fachbereiches Sozialwesen qualifizieren in den Fachrichtungen:

  • Sozialpädagogik (Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in) mit den Arbeitsfeldern
       a) Kindertageseinrichtungen
       b) Hilfen zur Erziehung und
       c) Kinder- und Jugendarbeit
  • Heilerziehungspflege (Staatlich anerkannte/-r Heilerziehungspfleger/-in)

Wer die Abschlussprüfungen erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung

  • Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin oder
  • Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
    zu tragen.

Diese Abschlüsse ermöglichen den Einsatz als Fachkräfte in den jeweiligen Einrichtungen des Sozialwesens.

Fachbereich Agrarwirtschaft

Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung für agrarwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene zu qualifizieren

  • Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt in der Fachrichtung Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfter Hauswirtschaftlicher Betriebsleiter
  • Staatlich geprüfter Wirtschafter in der Fachrichtung Landwirtschaft

Bildungsgänge für Nautik und Schiffahrtsbetriebstechnik

Die Ausbildung dient der Vorbereitung auf den Erwerb von Befähigungszeugnissen für den nautischen und den technischen Dienst auf Seeschiffen.

Die Fachschulen können in Verbindung mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfungen auf das Studium an einer Fachhochschule vorbereiten.

Voraussetzung für die Zulassung ist neben der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des angestrebten Berufes für die Bildungsgänge „Nautischer Wachoffizier, Kapitän" und „Technischer Wachoffizier, zweiter technischer Offizier, Leiter der Maschinenanlage" die Mittlere Reife, für die anderen Bildungsgänge die Berufsreife oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss.

Darüber hinaus ist eine Berufsausbildung, in der Regel als Schiffsmechaniker, für die technischen Wachoffiziere und Schiffsmaschinisten auch eine Berufsausbildung in einem Metall- oder Elektroberuf erforderlich. Weiterhin wird eine zusätzliche Seefahrtzeit gefordert, soweit diese nicht innerhalb der Erstausbildung absolviert wurde.

Die Bildungsgänge gliedern sich in theoretischen Unterricht sowie in praktische Ausbildung an Simulatoren.

Die Fachschulen für Seeschifffahrt qualifizieren in den Fachrichtungen:

  • Nautik (Nautischer Wachoffizier, Erster Offizier, Kapitän) mit den Schwerpunkten
              a) Seeschifffahrt und
              b) Hochseefischerei
  • Schiffsbetriebstechnik (Schiffsmaschinist, technischer Wachoffizier, zweiter technischer Offizier, Leiter der Maschinenanlage)

Wer die Abschlussprüfungen der Bildungsgänge „Nautischer Wachoffizier, Kapitän" und „Technischer Wachoffizier, zweiter technischer Offizier, Leiter der Maschinenanlage" erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung " Staatlich geprüfter Techniker" zu führen.

Alle Abschlüsse dienen dem Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb eines Befähigungszeugnisses nach der Schiffsoffizierausbildungsverordnung.

Absolventen der Bildungsgänge „Nautischer Wachoffizier, Kapitän" und „Technischer Wachoffizier, zweiter technischer Offizier, Leiter der Maschinenanlage", die erfolgreich am Zusatzunterricht teilgenommen und die Zusatzprüfungen bestanden haben, können neben dem Weiterbildungsabschluss die Fachhochschulreife erwerben.

Kontakt

Matthias Schoon

Ansprechpartner Fachschulen für Technik, Wirtschaft und Seefahrt
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Referat 221 - Grundsatzangelegenheiten berufliche Schulen, Übergang Schule und Beruf, Förderung der Weiterbildung und Europäischer Sozialfonds

Telefon: 0385 588 17611 E-Mail senden

Melanie Eichler

Ansprechpartnerin Fachschulen für Sozialwesen
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 221 - Grundsatzangelegenheiten berufliche Schulen, Übergang Schule und Beruf, Förderung der Weiterbildung und Europäischer Sozialfonds

Telefon: 0385 588 17612 E-Mail senden

Fachschule für Agrarwirtschaft "Johann Heinrich von Thünen"

Ansprechpartner Fachschulen für Agrarwirtschaft
Zentrale

Telefon: 0385 588 60800 E-Mail senden

Matthias Schoon

Ansprechpartner Fachschulen für Technik, Wirtschaft und Seefahrt
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Referat 221 - Grundsatzangelegenheiten berufliche Schulen, Übergang Schule und Beruf, Förderung der Weiterbildung und Europäischer Sozialfonds

Telefon: 0385 588 17611 E-Mail senden

Melanie Eichler

Ansprechpartnerin Fachschulen für Sozialwesen
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 221 - Grundsatzangelegenheiten berufliche Schulen, Übergang Schule und Beruf, Förderung der Weiterbildung und Europäischer Sozialfonds

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Fachschule für Agrarwirtschaft "Johann Heinrich von Thünen"

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Zentrale

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Der Europass

Fünf Europass-Dokumente machen Kompetenzen und Qualifikationen europaweit transparent und verständlich