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Einschulung

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch Kinder eingeschult werden, die bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden und dafür die körperlichen, geistigen und verhaltensmäßigen Voraussetzungen mitbringen.

Ein Mädchen fährt auf einem Roller mit ihrer Schultüte einen Weg entlang.

Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten aus erheblichen gesundheitlichen Gründen, die einen erfolgreichen Schulbesuch nicht erwarten lassen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter der örtlich zuständigen Schule unter Einbeziehung des Zentralen Fachbereiches für Diagnostik und Schulpsychologie und des Ergebnisses der schulärztlichen Untersuchung.

Die Einschulung erfolgt an der örtlich zuständigen Schule, d. h., an der Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin bzw. der Schüler ihren oder seinen Wohnsitz hat. Der Einzugsbereich einer Schule ist grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise und kreisfreien Städte können abweichend für die Schulen auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche festlegen. Wer sein Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchte, wählt selbst die Schule aus.

Anmeldung

Ein handgeschriebener Zettel mit dem Wort 'Anmelden' und einem lächelnden Gesicht liegt auf einer Computertastatur.

Anmeldung

Die Anmeldung muss bis zum 31. Oktober des Jahres vor Beginn der Schulpflicht Ihres Kindes erfolgen. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder termingerecht an der örtlich zuständigen Grundschule in staatlicher Trägerschaft an. Auch wenn das Kind eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll, ist es dennoch erforderlich, das Kind parallel immer auch an der örtlich zuständigen Grundschule in staatlicher Trägerschaft anzumelden.

Die genauen Termine für die Anmeldung und Informationen über mitzubringende Dokumente werden durch den Schulträger bekannt gegeben, z. B. per Aushang in der Kita, über das Internet oder die Presse.

Bei der Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten über Termine in Vorbereitung der Einschulung informiert.

Wichtig ist auch, dass die Entwicklungsberichte aus der Kita an die Grundschule weitergegeben werden. Diese Datenübergabe bedarf der Einwilligung der Eltern. In der Elternunterrichtung finden Sie das Einwilligungs-Formular und erläuternde Informationen.

Der Tag der Einschulung

Zwei Kinder mit bunten Schultüten stehen vor einer Schule, begleitet von drei lächelnden Erwachsenen bei strahlendem Sonnenschein.

Der Tag der Einschulung

Jede Schule entscheidet, ob die feierliche Einschulung entweder vor Beginn der ersten Unterrichtswoche oder am Ende der ersten Schulwoche stattfindet. Dabei wird der Termin der Einschulungsfeier immer so gewählt, dass Eltern und weitere Angehörige teilnehmen können.

Die erste Schulwoche kann für alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger als Projektwoche unter dem Motto „Willkommenswoche – wir lernen uns und unsere Schule kennen“ gestaltet werden. Die Grundschulen geben den Erstklässlerinnen und Erstklässlern damit die Möglichkeit, anzukommen und behutsam die Schule und den Schulalltag kennenzulernen. Den Schulleitungen ist es freigestellt, welche pädagogischen Schwerpunkte sie in dieser Woche legen.

Die genauen Termine der Einschulungsfeier sind an der zuständigen Grundschule zu erfragen.

Schulärztliche Untersuchung

Schulärztliche Untersuchung

Die Schulleitung veranlasst die schulärztliche Untersuchung der angemeldeten Kinder. Der Termin wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt.

Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, ob Ihr Kind altersgemäß entwickelt und den Anforderungen in der Schule gewachsen ist.

Publikation

Weiterführende Themen

Kontakt

Petra Schön

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Referat 430 - Inklusion, Grundschulen, Förderschulen, Migration, europäische Bildungszusammenarbeit

Telefon: 0385 588 17431 E-Mail senden

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