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Schwimmkonzept

In Mecklenburg-Vorpommern sollen alle Schülerinnen und Schüler die Grundschule als sichere Schwimmerinnen und Schwimmer verlassen. Ziel ist es, Schulschwimmen als flächendeckendes Angebot an allen Grundschulen zu gewährleisten. Das Land hat dazu ein Schwimmkonzept vorgelegt, das vom Schuljahr 2023/2024 an umgesetzt wird, um den Schwimmunterricht zu verbessern und weiterzuentwickeln. 

Ein Schwimmtrainer in dunkler Sportkleidung kniet barfuß am Beckenrand eines Schwimmbads und spricht mit einer Gruppe von sechs Kindern in Badeanzügen, die im Wasser stehen und ihm aufmerksam zuhören. Er hält ein Klemmbrett und lächelt, während die Kinder fröhlich reagieren.

Das Schwimmkonzept ist das Ergebnis der interfraktionellen Initiative „Sicheres Schwimmen für alle Kinder“ des Landtags und wird von einer breiten Mehrheit getragen.

Bildungsministerin Simone Oldenburg

Sicher-Schwimmen-Können ist für uns alle überlebenswichtig. Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit den meisten Seen und hat in Norddeutschland die längste Küstenlinie. Deshalb ist es gerade bei uns im Land von besonderer Bedeutung, dass alle Kinder schwimmen lernen. Sie sollen möglichst früh die Angst vor dem Wasser verlieren, aber auch die Gefahren im Wasser kennenlernen. Das alles setzt voraus, dass Kinder wissen, wie sie sich im Wasser richtig verhalten. Dazu müssen sie sichere Schwimmerinnen und Schwimmer sein.

Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung

Organisation des Schwimmunterrichts

Auf der Grundlage des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist der Schwimmunterricht in Schulen öffentlicher Trägerschaft für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei. Die materielle Sicherstellung obliegt dem Träger der jeweiligen Schule. Dieser gewährleistet die Sicherstellung geeigneter Bedingungen für eine sinnvolle Erteilung des Schwimmunterrichtes.

Der Schwimmunterricht kann schulübergreifend in Schulschwimmzentren durchgeführt werden. Hier sollen Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für den Bereich Schwimmen im Rahmen von Teilabordnungen als festes Personal eingesetzt werden. Der Schwimmunterricht kann schulübergreifend in Schulschwimmzentren durchgeführt werden. Hier sollen Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für den Bereich Schwimmen im Rahmen von Teilabordnungen als festes Personal eingesetzt werden.

Ganztägig arbeitende Schulen sollen sich gegenüber ihrem gesellschaftlichen Umfeld öffnen, mit außerschulischen Kooperationspartnern zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern weitere, den Unterricht ergänzende Angebote, unterbreiten. Entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten können zur weiteren Entwicklung der Schwimmfähigkeiten auch Schwimmkurse angeboten werden.

Die erste Seite des Schulschwimmpass aus Mecklenburg-Vorpommern

Erwerb von Grundkompetenzen im Vorschulalter

Kinder sollen möglichst zeitig einen freudvollen und vertrauten Umgang mit dem Element „Wasser“ erleben und das Schwimmen angstfrei erlernen. Hier obliegt den Erziehungsberechtigten eine hohe Mitverantwortung. Schon früh können sie ihre Kinder an das Wasser gewöhnen. Geeignet sind alle Maßnahmen, die zum alltäglichen angstfreien Umgang mit Wasser beitragen. Zu einer erfolgreichen Schwimmausbildung in der Schule können auch die Kindertagesstätten bei vorhandenen Möglichkeiten vorbereitend einen bedeutenden Beitrag leisten. Dazu eignen sich Kooperationen mit den schwimmsporttreibenden Vereinen und Verbänden, um in Wassergewöhnungskursen Grundkompetenzen für das Schwimmen zu entwickeln.

Schwimmunterricht in der Grundschule

Der Schwimmunterricht ist wesentlicher Bestandteil des Sportunterrichtes. Der Anfängerschwimmunterricht in der Grundschule ist gemäß dem Rahmenplan Sport in mindestens einer Jahrgangsstufe und mit einem Umfang von mindestens 30 Unterrichtsstunden als variabel gestalteter Kompaktkurs, ganz- oder halbjährlich durchzuführen. Dabei sind sowohl der Entwicklungsstand der Kinder als auch die vorhandenen Schwimmstätten hinsichtlich ihrer Ausstattung und der Wassertemperaturen zu berücksichtigen. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen verpflichtend daran teil, sofern sie nicht durch ein ärztliches Attest davon befreit sind.

Schwimmunterricht in weiterführenden Schulen

Es ist anzustreben, dass in der fünften oder sechsten Jahrgangsstufe Möglichkeiten geschaffen werden, um die in der Grundschule erworbenen Kompetenzen nachhaltig zu sichern, zu erweitern und zu vertiefen. Darüber hinaus kann weiterführender Schwimmunterricht in der Sekundarstufe I und II bei vorhandenen örtlichen, personellen und materiellen Bedingungen angeboten werden.

Publikation

Niveaustufen der Könnensentwicklung

Evaluation

Daten zu den Schwimmfertigkeiten der Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches werden jährlich zum Schuljahresende (Stichtag: 31.07.) im Schulinformations- und Planungssystem (SIP) erhoben. Zum Ende der vierten Jahrgangsstufe kann davon ausgegangen werden, dass der Schwimmunterricht in Bezug auf die Gesamtschülerzahl endgültig Rückschlüsse auf die Schwimmfertigkeiten gibt, da zu diesem Zeitpunkt der Schwimmunterricht abgeschlossen ist. Damit rechtzeitig Rückschlüsse auf die Durchführung des Schwimmunterrichtes an den Grundschulen erfasst und bei Notwendigkeit Schritte zur Hilfe eingeleitet werden können, melden die Grundschulen an die Staatlichen Schulämter Problemlagen bereits bei der Planung für das kommende Schuljahr an.