Schulmitwirkung
Bildung und Erziehung können heute nicht mehr getrennt voneinander betrachtet werden. Schülerinnen und Schüler und die Eltern wollen dabei zunehmend mitgestalten und mitorganisieren, sie wollen gleichberechtigte Partner der Schule sein.

Wohl wissend, dass sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Familie und Schule gut auf die schulischen Leistungen und die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler auswirkt. Von einer guten Zusammenarbeit profitieren alle: Schülerinnen und Schüler lernen besser, Erziehungsberechtigte identifizieren sich mehr mit dem Anliegen der Schule und die Lehrkräfte werden so bei ihrer Arbeit unterstützt.
Wie Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte bei der Gestaltung und Organisation der Bildung und Erziehung in den verschiedenen Gremien mitwirken, ist im Schulgesetz geregelt.
Landesschulbeirat
Der Landesschulbeirat berät die oberste Schulbehörde bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schule. Mitglieder im Landesschulbeirat sind Verbände der Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen der Hochschulen, der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Landwirtschaftskammer, Vertreterinnen und Vertreter des Landesausschusses für Berufsbildung, des Landesjugendrings und der kommunalen Spitzenverbände, Vertreterinnen und Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft, der Kirchen und der Organisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände.
Die Bildungsministerin beruft den Landesschulbeirat jeweils für eine Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand des Landesschulbeirats Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Februar 2025 für die Amtszeit bis Februar 2027 neu konstituiert. Peter Todt, amtierender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin und Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung, wurde erneut zum neuen Vorsitzenden gewählt. Als seine Stellvertretung werden ihn Kai Gusek von der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und Torsten Zarnikow vom Landeselternrat unterstützen.

Mitreden und mitgestalten: Einfach wählen!
Die nachfolgend zusammengestellten Vorlagen unterstützen bei der Durchführung der Wahlen in den Schulen, den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Kontakt

Landesschülerrat Mecklenburg-Vorpommern
Der Landesschülerrat vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Öffentlichkeit und gegenüber Institutionen. Er ist die gesetzlich legitimierte Vertretung aller Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern und setzt sich für deren Rechte ein.

Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern
Der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern vertritt die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, gleich welcher Trägerschaft.