Konzept „Alle werden gebraucht!“
Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf
Das Konzept „Alle werden gebraucht! Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf in Mecklenburg-Vorpommern“ ergänzt nicht nur bestehende Vorgaben der Ökonomischen Bildung und Beruflichen Orientierung, sondern setzt auch neue Maßstäbe in der Beruflichen Orientierung an Schulen und Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern.

Es ist wichtig, dass Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte eine Schlüsselrolle in der Umsetzung dieses Konzepts spielen. Deshalb werden Anrechnungsstunden für BO-Lehrkräfte vergeben und umfangreiche Unterstützungssysteme für Lehrkräfte bereitgestellt. Fortbildungen und ein regelmäßiger Austausch sind hierbei von zentraler Bedeutung.
Das Konzept gibt klare Leitlinien vor, um sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihren beruflichen Weg vorbereitet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Einbeziehung ökonomischer Bildung in den Unterricht der Primarstufe, die Stärkung der Beruflichen Orientierung an Gymnasien und die Sensibilisierung für Geschlechterstereotypen in der Berufswahl.
FAQ
1. Was ist der Praxislerntag?
Der Praxislerntag ist ein wichtiger Teil der Beruflichen Orientierung in Mecklenburg-Vorpommern und soll an Regionalen Schulen und Kooperativen Gesamtschulen (KGS) durchgeführt werden. An Integrierten Gesamtschulen (IGS) kann er, aufgrund der besonderen Struktur ihrer Lerngruppen, freiwillig durchgeführt werden, sofern die in der Stundentafelverordnung dafür ausgewiesene Stunde zu diesem Zweck genutzt wird. Im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 bzw. in einem Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 sammeln Schülerinnen und Schüler praktische Erfahrungen. Der Praxislerntag soll zusätzlich zum 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum, das in Form von mehreren Blöcken ab Jahrgangsstufe 8 bis zum Ende der Schulzeit absolviert wird, durchgeführt werden. Ein wichtiger Unterschied zwischen dem Praxislerntag und dem Schülerbetriebspraktikum besteht darin, dass der Praxislerntag speziell darauf abzielt, Theorie und Praxis zu verknüpfen und eine langfristige, integrative Lernform darstellt, während das Schülerbetriebspraktikum in erster Linie kurzfristige praktische Erfahrungen in einem bestimmten Berufsfeld bietet.
Schülerinnen und Schüler absolvieren den Praxislerntag vorrangig in einem Unternehmen oder einer anderen Organisation (Praxislernort). Das können auch Behörden, Institutionen, gemeinnützige Organisationen, Apotheken, Tankstellen, soziale Einrichtungen, Kindertagesstätten usw. sein.
2. Welche Personen innerhalb der Schule sind an der Umsetzung des BO-Konzeptes und insbesondere des Praxislerntages beteiligt?
Alle Maßnahmen des Konzeptes „Alle werden gebraucht! – Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf“ und so auch der Praxislerntag dienen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Beruflichen Orientierung und sind ein ganzheitlicher Prozess. Die Berufliche Orientierung stellt eine Querschnittsaufgabe dar, die die gesamte Schule betrifft und alle Beteiligten einschließt.
Im Folgenden werden die Aufgaben einiger dieser Beteiligten skizziert:
- Schulleitung: Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die strategische Planung und Organisation des BO-Konzeptes sowie für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen.
- Lehrkräfte: Lehrkräfte des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung und anderer Fächer, wenn diese in den Praxislerntag integriert werden, sind direkt in die Planung und Durchführung des Praxislerntages eingebunden. Sie entwickeln Lernaufgaben, begleiten die Schülerinnen und Schüler an Praxislernorten und unterstützen sie bei der Reflexion ihrer Erfahrungen.
- Beauftragte Lehrkraft für die Berufliche Orientierung und das BO-Team: Die beauftragte BO-Lehrkraft übernimmt zusammen mit dem BO-Team die Koordination der Aktivitäten im Rahmen des BO-Konzeptes und pflegt den Kontakt zur Schulsozialarbeit, Berufsberatung sowie zu externen Partnern wie Praxislernorten, Institutionen und Netzwerken.
3. Welche Inhalte sind im Rahmen des Praxislerntages zu vermitteln?
Grundsätzlich ist die Verknüpfung von schulischen Lerninhalten mit praktischen Anwendungen von wesentlicher Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten Lernaufgaben, die auf den Vorgaben der Rahmenpläne des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung und anderer Fächer, wenn diese für den Praxislerntag genutzt werden, basieren und mit den Anforderungen der Praxis verknüpft sind.
4. In welcher Weise findet der Praxislerntag Berücksichtigung in der Leistungsbewertung?
Die Leistungsbewertung des Praxislerntages erfolgt in der Regel im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung z. B. anhand der Ausarbeitung und Präsentation der Lernaufgaben.
Sollten Schulen darüber hinaus beschließen, dass auch andere Fächer in den Praxislerntag integriert werden, um einer fachübergreifenden und fächerverbindenden Beruflichen Orientierung zu entsprechen, sind die Aufgabenstellungen und Bewertungen entsprechend anzupassen. In jedem Fall ist das Einhalten der Leistungsbewertungsverordnung sicherzustellen.
Welche Form die Ausarbeitungen der Schülerinnen und Schüler haben sollen, entscheidet die Schule in Abhängigkeit vom gewählten organisatorischen Rahmen (siehe Frage 7). Bewährt haben sich schriftliche Ausarbeitungen. Möglich sind aber auch mündliche Präsentationen, eine Kombination daraus sowie weitere Formen.
5. Wie gestalten sich die Arbeitszeiten der Schülerinnen und Schüler sowie die Anzahl der Unterrichtsstunden im Rahmen des Praxislerntages?
Bei der Durchführung des Praxislerntages wird zwischen der Zeit am Praxislernort und der Unterrichtsstundenzuweisung unterschieden.
- Arbeitszeit am Praxislernort: Die Schülerinnen und Schüler arbeiten mindestens vier Zeitstunden am Praxislernort. Die maximale Arbeitszeit muss den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes entsprechen.
- Stundenzuweisung: Der Schule stehen halbjährlich zwei Stunden des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung zur Verfügung, die epochal für den Praxislerntag eingesetzt werden sollen. Damit werden zur Durchführung des Praxislerntages vier Unterrichtsstunden aus der Stundentafel zugewiesen. Sollten die Schülerinnen und Schüler länger als vier Zeitstunden am Praxislernort tätig sein, werden diese Zeiten nicht auf die Schülerwochenstunden und auch nicht auf die Stunden, die der Schule zur Verfügung stehen/die Unterrichtsversorgung angerechnet.
Die Unterrichtsstunden der anderen Fächer werden, wenn der Praxislerntag am Praxislernort stattfindet, auf die anderen vier Schultage verteilt.
6. Welche Unterrichtsfächer werden für den Praxislerntag eingesetzt und wie könnte dieser im Stundenplan umgesetzt werden?
Grundsätzlich sollen für den Praxislerntag die in der Stundentafelverordnung (StdTafVO) dafür vorgesehenen Unterrichtsstunden des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung genutzt werden. Es ist jedoch auch möglich, die flexiblen Stunden oder andere Unterrichtsstunden in den Praxislerntag zu integrieren. In dem Fall müsste z. B. nur eine der beiden vorgesehenen Unterrichtsstunden im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung epochal durchgeführt werden. Somit könnte die andere Stunde ganzjährig als regulärer Unterricht durchgeführt werden.
Zur Entlastung der Wochenstundenzahl kann von der Regelung der StdTafVO § 9 Absatz 1 Gebrauch gemacht werden, dass von einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder in Jahrgangsstufe 8 auch Englisch jeweils eine Stunde in das vorhergehende oder nachfolgende Schuljahr verschoben werden kann. Außerdem ist die Verlegung einer flexiblen Stunde möglich. In Jahrgangsstufe 9 ist auch die Verlegung der Unterrichtsstunde des Faches Astronomie in Klasse 10 möglich.
Wenn das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung epochal unterrichtet wird, wird empfohlen, andere Unterrichtsfächer ebenfalls epochal im jeweils anderen Schulhalbjahr zu unterrichten, wenn damit der tägliche Umfang der Unterrichtsstunden gleichmäßig verteilt werden kann und es zu keiner Überforderung der Schülerinnen und Schüler führt.
7. Welche weiteren schulorganisatorischen Planungen sind erforderlich?
- Koordinierung und Vernetzung: Die Schulen laden, gegebenenfalls zusammen mit benachbarten Schulen, potenzielle Praxislernpartner zu Informationsveranstaltungen ein.
Es wird nachdrücklich empfohlen, dass benachbarte Schulen, gegebenenfalls koordiniert durch Schulrätinnen und Schulräte, eine gegenseitige Abstimmung vornehmen. Die Entscheidung darüber, welche Schulen untereinander eine Abstimmung durchführen, ist individuell zu treffen und hängt unter anderem von Faktoren wie der geografischen Lage zueinander, der Anzahl der Praxislernorte sowie der räumlichen Anordnung der Praxislernorte im Verhältnis zu den Schulen ab. - Durchführung: Jede Schule legt entweder das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 oder eines der beiden Halbjahre der Jahrgangsstufe 9 sowie einen Wochentag fest, an dem der Praxislerntag durchgeführt wird. Sie entscheidet, ob der Praxislerntag für alle Schülerinnen und Schüler an Praxislernorten oder für alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich in der Schule (mit der Möglichkeit des Besuches von Einrichtungen außerschulischer Partner) stattfindet.
- Vor- und Nachbereitung: Jede Schule entscheidet in eigener Verantwortung, ob der Praxislerntag an den Praxislernorten in der ersten Schulwoche des Schulhalbjahres startet oder zunächst in der Schule durchgeführt wird. Der Praxislerntag beginnt aber spätestens in der dritten Schulwoche an den Praxislernorten. In jedem Fall werden den Schülerinnen und Schülern die Lernaufgaben vor dem ersten Tag am Praxislernort ausgehändigt und mit ihnen besprochen.
- Betreuung: Schulorganisatorisch sollte der Praxislerntag so geplant werden, dass eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit der Lehrkräfte über das Schuljahr möglich ist. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind die Einrichtung von Unterrichtsstundenkonten sowie die Vergütung von vorhersehbarer Mehrarbeit (siehe auch Mehrarbeitsvergütungslandesverordnung).
Für die Besuche der Schülerinnen und Schüler an den Praxislernorten durch die Lehrkräfte werden grundsätzlich die Unterrichtsstunden genutzt, die dem Praxislerntag aus der Stundentafel zugewiesen sind. Die Schülerinnen und Schüler werden mindestens einmal pro Halbjahr von der dazu beauftragten Lehrkraft am Praxislernort besucht. - Informieren: In dem Schulhalbjahr vor dem geplanten Praxislerntag führen Schulen eine geeignete Informationsveranstaltung für Erziehungsberechtigte durch. Siehe auch Frage 13.
8. Welche Möglichkeit gibt es, drei bzw. mehrere Berufsfelder kennenzulernen?
Während des Praxislerntages erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblick in mindestens ein Berufsfeld. Der Einblick in möglichst drei Berufsfelder während der gesamten Schulzeit kann den Schülerinnen und Schülern sowohl mit dem Praxislerntag als auch mit dem Schülerbetriebspraktikum ermöglicht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Kooperationen mit Praxislernorten einzugehen, an denen Tätigkeiten in mehreren Berufsfeldern kennengelernt werden können.
9. In welcher Weise können bewährte schulische BO-Konzepte in die neuen Vorgaben integriert werden?
Es wird begrüßt, funktionierende Konzepte beizubehalten und sie lediglich an die neuen Vorgaben anzupassen.
10. Wer übernimmt die Betreuung, wenn der Praxislerntag für alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich in der Schule durchgeführt wird und welche Inhalte werden vermittelt?
Wenn der Praxislerntag ausschließlich in der Schule stattfindet, werden die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich durch Lehrkräfte betreut bzw. unterrichtet. Wenn externe Partner für die Durchführung des Praxislerntages in den Räumlichkeiten der Schule gewonnen werden konnten, werden diese durch die Lehrkräfte begleitet.
Sollte es nicht gelingen, externe Partner zu finden, wird der Praxislerntag vierstündig an der Schule durch Lehrkräfte durchgeführt. Mögliche Inhalte wären:
- Schülerfirmenarbeit,
- Erarbeitung von Aufgaben der Jahrgangsstufen 8 bzw. 9 aus der Handreichung zu „Mission ICH“,
- Vorbereitung einer regionalen Messe,
- Planspiel- sowie MINT-Wettbewerbe,
- Durchführung von Workshops zu Themen wie Bewerbungstraining, Vorstellungsgespräche oder Vorstellung spezifischer Berufsfelder.
11. Wie werden Praxislernpartner für den Praxislerntag gewonnen?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Wege, Praxislernpartner für den Praxislerntag zu gewinnen. Einige werden ausführlich im Konzept „Alle werden gebraucht!“ (S. 16) näher beschrieben. Dazu gehören:
- Einladung potenzieller Praxislernpartner der Region durch die Schule
- Ansprache von potenziellen Praxislernpartnern durch die Schülerinnen und Schüler sowie durch die Erziehungsberechtigten
- Aufbau eines Unterstützernetzwerkes
Personen und Institutionen, die bei der Suche nach Praxislernorten unterstützen können:
- die regionalen Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT M-V
- die Industrie- und Handelskammern
- die Handwerkskammern
- die Kreishandwerkerschaften
- der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (über die zuständigen Berufsberatungen der Schulen)
- die regionale Wirtschaftsförderung und Unternehmensverbände
- die Bürgermeisterin/der Bürgermeister
- ehemalige Schülerinnen und Schüler und
- Erziehungsberechtigte usw.
- Bildungsträger und Werkstätten
12. Wie wird die Mobilität der Schülerinnen und Schüler geregelt?
Bei der Auswahl der Praxislernorte für den Praxislerntag ist darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. Dabei sollten möglichst wohnortnahe Praxislernorte ausgewählt oder die Strukturen der Schülerbeförderung berücksichtigt werden. Sollten Praxislernorte ausgewählt werden, die nicht im Rahmen der Schülerbeförderung erreichbar sind, obliegt es den Eltern, die Erreichbarkeit zu organisieren.
13. Über welche Themen müssen Praxislernorte und Erziehungsberechtigte informiert oder belehrt werden?
- Teilnahmepflicht: Praxislerntage werden nach Maßgabe der Stundentafelverordnung vom 26. Juli 2024 durchgeführt. Sie sind wie das Schülerbetriebspraktikum Bestandteil des Unterrichts.
- Versicherungsschutz: Es gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, da es sich um eine von der Schule organisierte Veranstaltung handelt.
- Arbeitskleidung: Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, das Tragen von Arbeitskleidung mit dem Praxislernort vor Antritt abzusprechen. Gegebenenfalls muss Schutzkleidung getragen werden, die vom Praxislernort zur Verfügung gestellt wird.
- Schülerbeförderung: Die Praxislernorte sollten bei den Arbeitszeiten der Jugendlichen die Ankunft- und Abfahrtzeiten der Schülerbeförderung berücksichtigen.
- Krankmeldung: Bei Krankheit sind Schule und Praxislernort umgehend durch die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen. Die Fehltage müssen nicht nachgeholt werden. Die schriftliche Entschuldigung ist der Schule vorzulegen.
- Ferienzeiten: Da in den Ferien kein Praxislerntag stattfindet, ist es wichtig, die Praxislernorte rechtzeitig über die Ferienzeiten zu informieren.
14. Welche weiteren Möglichkeiten der praxisnahen Beruflichen Orientierung gibt es?
Neben der Durchführung des Schülerbetriebspraktikums ab Jahrgangsstufe 8 und des Praxislerntages im zweiten Halbjahr der 8. oder in einem Halbjahr der 9. Jahrgangsstufe sind weitere fünf Tage für die Berufliche Orientierung von der 8. bis zur 11. Jahrgangsstufe vorgesehen. An diesen Tagen können externe Partnerinnen und Partner an die Schulen eingeladen oder mit dem Klassenverband bzw. der Lerngruppe Vor-Ort-Besuche in Unternehmen, bei Bildungsträgern, in Werkstätten, auf Ausbildungsmessen, in Hochschulen, in Einrichtungen der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern usw. durchgeführt werden.
15. Besteht die Notwendigkeit zusätzliche Konferenzen zum Stand der Beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler durchzuführen?
Nein, es sollten keine zusätzlichen Konferenzen einberufen werden. Die Auswertung z. B. der Potenzialanalyse sowie des Standes der Beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Gespräche zum Lernstand sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten durchgeführt.
16. Welche Arbeitshilfen im Zusammenhang mit dem Praxislerntag und dem Schülerbetriebspraktikum gibt es?
Informationsschreiben und Formulare finden Sie hier:
- Formular Einladungsschreiben Praxislernorte/IHK/Handwerkskammern
- Informationsschreiben Praxislernorte
- Informationsschreiben Erziehungsberechtigte
- Stundenplan-Beispiele
Außerdem sind im Anhang des BO-Konzeptes sowie im Zusammenhang mit dem Praktikumsleitfaden „Praktika erfolgreich gestalten“ des Zukunftsbündnisses M-V von August 2024 auf dem Bildungsserver Formulare hinterlegt.
17. Wer sind Ansprechpartner für Schulen?
Für weitere Informationen zur Umsetzung des BO-Konzeptes „Alle werden gebraucht! – Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf“ wenden sich Schulen an ihr zuständiges Schulamt. Darüber hinaus können sie mit den Beraterinnen und Beratern des Unterstützungssystems vom IQ M-V Kontakt aufnehmen.