Schulorganisation nach den Osterferien
MV-Gipfel legt folgendes Vorgehen fest
In den beiden Tagen unmittelbar nach den Osterferien, also am 8. April und 9. April 2021, wird der Schulbetrieb zunächst wie am 26. März 2021 fortgeführt, sofern nicht das jeweilige Gesundheitsamt Einschränkungen vornimmt. Sollten diese erforderlich sein, wird die Information dazu spätestens zwei Tage vor Schulbeginn, also spätestens bis zum 6. April 2021, erfolgen.
Wie der Schulbetrieb ab dem 12. April 2021 fortgeführt wird, darüber werden in der Woche ab dem 29. März 2021 Gespräche mit den Landkreisen und kreisfreien Städten geführt. Ziel ist es, angesichts des vergleichsweise geringen Infektionsgeschehens an Schule und durch den Einsatz der Teststrategie, der Impfungen und durch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen weiterhin zu ermöglichen. Sowohl für die Landesregierung als auch für die Landkreise und kreisfreien Städte hat das verantwortungsvolle Vorhalten von Lernangeboten in Präsenz für jede Schülerin und jeden Schüler hohe Priorität. Dazu gilt der Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen – Öffnen“.
Eine entscheidende Säule zur Absicherung des Präsenzunterrichts in den Schulen ist der Einsatz von Selbsttests für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte in den Schulen. Das Land hat allen Schulen Selbsttests zur Verfügung gestellt. Sie kommen in allen Jahrgangsstufen nach den Osterferien zweimal wöchentlich zur Anwendung. Zur Förderung einer breiten Teilnahme an den Selbsttestungen kann nach den Osterferien die Schulkonferenz jeder Schule bei Bedarf entscheiden, die Selbsttestungen auch zu Hause durchführen zu lassen.