Schüleraustausch und Auslandsjahr
Schulaufenthalte im Ausland und grenzüberschreitender Austausche fördern die fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz, Offenheit und Toleranz.
Schülerinnen und Schüler können entweder bei einem kurzfristigen Schüleraustausch ihre Erfahrungen in und mit anderen Ländern sammeln, bei virtuellen Austauschprojekten oder bei einem längeren Schulbesuch im Ausland.
Das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern formuliert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen wie folgt:„ … Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen zu tragen.“
Schulbesuch im Ausland – Was ist zu beachten?
Allen interessierten Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern ist zu empfehlen, sich frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt mit der Schulleitung und dem zuständigen Schulamt in Verbindung zu setzen, um die Voraussetzungen und verschiedenen Möglichkeiten für einen Auslandsschulbesuch zu erörtern. Kürzere Auslandsaufenthalte sind in der Regel eingebettet in das laufende Schuljahr in Klassenstufe 9 oder 10. Ein einjähriger Auslandsaufenthalt findet idealerweise vor oder nach der Einführungsphase oder auch während der Einführungsphase statt.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist in der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (Abiturprüfungsverordnung – APVO M-V) vom 19. Februar 2019, hier insbesondere in § 7, Schulbesuch im Ausland, geregelt.
Selbstorganisierte Schüleraustausche
Informationsangebote privater Anbieter
Finanzierung? Eine Vielzahl an Stiftungen und Stipendien finden Sie hier!
Bilaterale Austauschmöglichkeiten
Australien und Neuseeland: GDANSA e.V.
Die Gesellschaft für Deutsch-Australischen/Neuseeländischen Schüleraustausch (GDANSA e.V.) bietet die Möglichkeit eines Schüleraustausches in Australien oder Neuseeland an. Zudem vergibt GDANSA e.V. jedes Jahr Stipendien an etwa 20 Schülerinnen und Schüler der 9., 10., 11. und 12. Klassenstufe.
China: Der Mercator Schulpartnerschaftsfond
Der Mercator Schulpartnerschaftsfonds Deutschland – China unterstützt Schulen bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von schulischen Austauschprojekten zwischen China und Deutschland.
Möglich ist eine Kombination mit der Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" (PASCH). Aus diesen Mitteln ist unter anderem auch die Förderung von Besuchen von Einzelpersonen zur Vorbereitung des Schüleraustausches sowie von Projekten möglich.
Frankreich: Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW)
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert projektorientierte Austausche im Rahmen von deutsch-französischen Schulpartnerschaften. Förderanträge müssen an das
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung 2
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
geschickt werden. Gefördert werden zudem trilaterale Austausche. Diese Anträge auf Förderung sind direkt an das DFJW zu richten. Darüber hinaus werden besondere Projekte finanziell unterstützt.
Polen: Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
Auch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) fördert Maßnahmen im schulischen Austausch. Förderung für einen schulischen Austausch müssen Schulen bei der DPJW Landeszentralstelle M-V, der Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V., Ernst-Thälmann-Straße 4 in 17321 Löcknitz beantragen. Anfragen können an das DPJW (Tel.: +49 331 28479-33) oder an die Pomerania gerichtet werden.
Gefördert werden darüber hinaus besondere Projekte, die auf der Website des DPJW näher beschrieben sind.
Tschechien: Tandem
Tandem ist Koordinierungszentrum für den Deutsch-Tschechischen Jugendaustausch und fördert als zentrale Fachstelle der Bundesrepublik Deutschland fördern den internationalen Jugendaustausch zwischen Deutschland und Tschechien.
USA: Das German American Partnership Program (GAPP)
Das German American Partnership Program (GAPP) fördert langfristige Schulpartnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und den USA. Das Programm bezuschusst die Flugkosten der deutschen Schülerinnen und Schüler sowie der Begleitlehrkräfte. Zudem werden Zuschüsse für Projektkosten für die Austauschbegegnungen in Deutschland/den USA gewährt. Voraussetzung für eine Förderung ist die Aufnahme in das GAP-Programm. Erst nach Bestätigung zur Aufnahme in das Programm kann ein Förderantrag gestellt werden, i. d. R. bis spätestens Mitte Dezember für das folgende Kalenderjahr.
EU-weite Austauschmöglichkeiten
Staaten Mittelosteuropas, Südosteuropas & Israel
MOE - Projektorientierte Begegnungen mit Schulen in Mittel- und Südosteuropa sowie Israel
Die Verwaltungsvorschrift zur „Förderung von projektorientierten Begegnungen zwischen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und Staaten Mittelosteuropas, Südosteuropas sowie Israel im Rahmen von Schulpartnerschaften“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 14. März 2016 regelt, welche Fördermittel Schulen für Austauschmaßnahmen beim Bildungsministerium beantragen können. Der Schüleraustausch muss Bestandteil der Schuljahresfahrtenplanung sein. Die Langfristigkeit und Gegenseitigkeit der Austausche muss gewährleistet sein. Gemeinsame Unterrichtsbesuche müssen Bestandteil des Austausches sein.
Den voraussichtlichen Bedarf sollte eine Schule bis zum 31. Januar für das aktuelle Kalenderjahr bei v.zuege@iq.bm.mv-regierung.de einreichen. Der Antrag selbst muss der Bewilligungsbehörde dann spätestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn vorliegen.
Schulen in Deutschland, die eine Partnerschaft mit einer Schule in der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, in Ungarn, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen haben, können einen Antrag auf Förderung einer Austauschmaßnahme aus Mitteln des Auswärtigen Amtes beantragen. Es können Zuschüsse zu den Fahrtkosten, zur Krankenversicherung für den Aufenthalt der ausländischen Schülergruppen in Deutschland, für Programm- oder Projektkosten in Deutschland oder für einen vorbereitenden Besuch zur Anbahnung einer Partnerschaft gewährt werden.
Auch Austausche mit Israel werden aus Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert. Bezuschusst werden die Flugkosten der israelischen Schülerinnen und Schüler sowie der Begleitlehrkräfte. Zudem werden Zuschüsse für Programm- oder Projektkosten für die Austauschbegegnung in Deutschland gewährt.
Schüleraustausch in Frankreich mit Brigitte Sauzay und VOLTAIRE
Programme Brigitte Sauzay und VOLTAIRE
Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich für einen 3-monatigen (Brigitte Sauzay) oder 6-monatigen (VOLTAIRE) Schulbesuch in Frankreich bewerben. Initiiert wurden die Programme vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW). Die Austausche finden im Rahmen von bestehenden Schulpartnerschaften statt. Darüber hinaus bietet das DFJW ein Portal an, auf dem Austauschschulen-/partner gefunden werden können.
Die Austauschprogramme beruhen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Die Austausche finden zeitlich versetzt statt, sodass der deutsche/französische Schüler/die deutsche/französische Schülerin jeweils gemeinsam die Schule im Partnerland besuchen.
Die Entscheidung über eine Teilnahme an den Austauschprogrammen und die Aufnahme einer Partnerschülerin/eines Partnerschülers wird von der/dem verantwortlichen Französischlehrer/in und der Schulleitung der entsendenden Schule in Zusammenarbeit mit den Eltern getroffen.
Brigitte Sauzay Austausch zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Poitiers
Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern und dem Rectorat de l’académie de Poitiers vermitteln und betreuen beide Seiten Austausche im Rahmen des Programms Brigitte Sauzay.
Derzeit erfolgt die Ausschreibung direkt an die Schulen und die Bewerbung muss in Schriftform eingereicht werden. Die Online-Plattform (Bewerberportal für das Brigitte Sauzay-Programm) steht momentan nicht zur Verfügung.
Schulwanderungen und -Fahrten
Die Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ist in der Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ vom 22. September 2017, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 5. September 2018, geregelt.
Vera Züge
Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385 588 17857
E-Mail: v.zuege@iq.bm.mv-regierung.de
Die Welt entdecken - Aber wohin?
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Angebote für Jugendliche für Praktika, Auslandsschuljahr, Sprachkurse oder Jobs im Ausland
Fünf Europass-Dokumente machen Kompetenzen und Qualifikationen europaweit transparent und verständlich
Im Rahmen der Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" (PASCH) bezuschusst der PAD Schulpartnerschaften sowie Programm- oder Fahrtkosten von Schülerinnen, Schülern und Begleitlehrkräften.
Im Fokus der Erasmus+ Schulpartnerschaften stehen Begegnungen von Schülerinnen, Schülern und ihren Lehrkräften. Im Rahmen dessen werden u.a. Langzeitaufenthalte von Kindern und Jugendlichen an einer Partnerschule gefördert.