Einstellung von ukrainischen Lehrkräften an Schulen
Oldenburg: Zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer unbürokratisch und flexibel einstellen
Mecklenburg-Vorpommern hat die Aufnahme und den Schulbesuch von ukrainischen Schülerinnen und Schülern umfassend organisiert. An den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind derzeit 2.141 ukrainische Schülerinnen und Schüler angemeldet (Stand: 28. April 2022). Um sie besser zu begleiten und zu unterstützten, will das Land zusätzlich externe Vertretungskräfte zur Flüchtlingsbeschulung einstellen.
„Wir freuen uns, wenn sich ukrainische Lehrkräfte für eine Tätigkeit an unseren Schulen interessieren und heißen sie herzlich willkommen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wenn ukrainische Lehrkräfte an unseren Schulen unterrichten, machen sie den geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Ankommen leichter. Mit der Einstellung als externe Vertretungskräfte werden wir zusätzliches Personal an unseren Schulen unbürokratisch und flexibel beschäftigen können“, so Oldenburg.
Für geflüchtete Lehrkräfte gibt es verschiedene Wege, in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingestellt zu werden. Geflüchtete Lehrkräfte haben grundsätzlich die Möglichkeit, im regulären Einstellungsverfahren berücksichtigt zu werden. Personen mit Deutschkenntnissen mindestens auf C1-Niveau können sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben, die im Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben sind.
Ein zweiter Weg ist die Einstellung als Lehrkraft für das Fach „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ). Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine Grundausstattung von 44 Stellen für DaZ-Lehrkräfte. Das Land hat weitere 18 Stellen als sogenannte Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Weitere Stellen können ausgeschrieben werden. DaZ-Lehrkräfte sind an Standortschulen tätig, an denen es eine Deutsch-Intensivförderung gibt. Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 94 Standortschulen, weitere 140 können bei Bedarf reaktiviert werden.
Das Bildungsministerium bietet nun vorerst bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 einen dritten Weg zur Einstellung für Personen, die über Sprachkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau (sprachidentischer Hintergrund) verfügen wie die ukrainischen Kinder und Jugendlichen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen keine Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 mitbringen, sondern eine grundständige Kommunikation muss möglich sein. Die Beschäftigung der externen Vertretungskräfte dient der Beschulung und Lernunterstützung von Flüchtlingen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen.
Alle Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sollen Anfang Mai im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de mehrsprachig veröffentlicht werden. Interessierte Personen wenden sich per E-Mail an die Schulrätinnen und Schulräte für Migration in den Staatlichen Schulämtern. Bewerberinnen und Bewerber fügen erste Nachweise wie eine Absichtserklärung, einen tabellarischen Lebenslauf und Nachweise über Abschlüsse bei. Wenn es einen Bedarf an einer Schule gibt, vereinbart die Schulleitung ein persönliches Gespräch.
Für die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen stellt die Landesregierung über das Hilfsprogramm 17 Millionen Euro im Jahr 2021 und 24 Millionen Euro im Jahr 2022 für den Schulbereich zur Verfügung. Die Mittel sind zur Betreuung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zur Sprachvermittlung und zur besonderen Unterstützung, gerade auch durch die Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern aus der Ukraine, vorgesehen. Sollte ein weiterer Bedarf entstehen, werden die Stellen umgehend zur Verfügung gestellt, finanziert und ausgeschrieben.
Das Bildungsministerium hat ein großes Netzwerk geschaffen, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. In einer wöchentlichen Beratung tauschen sich die zuständigen Schulleitungen, Schulrätinnen und Schulräte für Migration sowie die DaZ-Koordinatorinnen und DaZ-Koordinatoren mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulträger über den Städte- und Gemeindetag aus, um aktuell über die Situation zu beraten.