Schule in freier Trägerschaft der Initiative „unseKinder“ kann starten
Ergebnisse der gerichtlichen Verfahren liegen vor
Die Schule in freier Trägerschaft der Initiative „unseKinder gGmbH“ in Stralsund kann im Schuljahr 2022/2023 mit der Grundschule (Jahrgangsstufe 1 bis 4) und der Integrierten Gesamtschule (Jahrgangsstufe 5 und 6) an den Start gehen.
Der Schulträger „unseKinder gGmbH“ hatte beim Bildungsministerium die Genehmigung zum Betrieb einer Grundschule (Jahrgangsstufe 1 bis 4) sowie einer Integrierten Gesamtschule (Jahrgangsstufe 5 bis 13) beantragt. Beide Genehmigungen hatte das Bildungsministerium unter anderem wegen Zweifeln, ob die Anzahl und Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer an der Schule ausreichend sind, versagt. Der Schulträger strengte daraufhin zwei gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes am Verwaltungsgericht Greifswald an.
Im Grundschulverfahren bat das Bildungsministerium das Gericht um einen vermittelnden Vergleichsvorschlag. Das Bildungsministerium konnte die Grundschule nicht genehmigen, da Nachweise über fachliche Qualifikationen wie Abschlusszeugnisse und Arbeitsverträge durch den Schulträger „unseKinder gGmbH“ nicht vorgelegt worden sind. Erst nachdem der Schulträger bis Ende Juli die Arbeitsverträge und Abschlusszeugnisse bei Gericht eingereicht hatte, konnte das Bildungsministerium den Vergleich annehmen. Die Grundschule kann daher zum Schuljahr 2022/2023 den Betrieb aufnehmen.
Im Verfahren zur Eröffnung der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Integrierten Gesamtschule hat das Gericht mit Beschluss vom 2. August 2022 dem Schulträger gestattet, die Jahrgangsstufen 5 und 6 zu eröffnen. Aus Sicht des Gerichts ist unter anderem mittlerweile nachgewiesen, dass ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
Nach Prüfung der Gründe der vorläufigen Regelung durch das Gericht wird das Bildungsministerium keine Beschwerde einlegen, damit die Eltern, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 Klarheit haben. Das Hauptsacheverfahren läuft indessen weiter, in dem weitere Rechtsfragen, die über die 5. und 6. Jahrgangsstufe hinausgehen, zur Entscheidung anstehen.