Startchancen-Programm kann umgesetzt werden

Oldenburg: Bildungs- und Chancengerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern stärken

©pixabay/yuri
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Mecklenburg-Vorpommern steht bei der Umsetzung des Startchancen-Programms in den Startlöchern. Das Kabinett hat am 23. April 2024 die Bund-Länder-Vereinbarung und die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder gebilligt. Damit ist der Weg für die Unterzeichnung der Vereinbarungen frei. Für den Frühsommer ist die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgesehen. Das Startchancen-Programm wird mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 umgesetzt. Es hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

Startchancen-Programm fußt auf drei Säulen

„Mit dem Startchancen-Programm stärken wir die Bildungs- und Chancengerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark von der sozialen Herkunft ab. Das kann und darf so nicht bleiben. Das Startchancen-Programm setzt genau hier an. Wir fördern das Talent und das Potenzial von Schülerinnen und Schülern, damit sie Erfolg haben und selbstbestimmt leben können. Das ist eine echte Zukunftsinvestition“, betonte Oldenburg.

Das Startchancen-Programm fußt auf drei Programmsäulen:

  • Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
  • Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Mit dem Startchancen-Programm werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. In Mecklenburg-Vorpommern sollen 41 Grundschulen, 19 Regionale Schulen bzw. Gesamtschulen und 11 berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren. Die Schulauswahl erfolgt anhand abgestimmter, wissenschaftsgeleiteter Kriterien. Der Bund gibt dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vor. „Wir stimmen uns in diesen Wochen auch mit den Schulträgern und Schulleitungen ab, an welchen Schulen das Programm umgesetzt werden soll. Nach Abschluss der Gespräche werden wir die Auswahl gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag und mit dem Landkreistag vorstellen“, kündigte die Ministerin an. 

Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder engagieren sich in gleichem Umfang. Dabei können schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 Millionen Euro pro Jahr.