Das KMK-Fremdsprachenzertifikat
Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Das KMK-Fremdsprachenzertifikat ist ein bundesweit einheitlich geregeltes Zertifikat zum Nachweis berufsbezogener Fremdsprachenkenntnisse.
Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen können es nach erfolgreichem Ablegen einer speziellen Fremdsprachenprüfung erwerben und somit eine für den beruflichen Werdegang bedeutsame Zusatzqualifikation vorweisen.
Die Prüfungen werden auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung erstellt.
Im Rahmen des KMK-Fremdsprachenzertifikats können unabhängig von der jeweiligen Sprache berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse auf den Stufen I bis IV nachgewiesen werden, die sich an den Niveaustufen A2 bis C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen (GER)" orientieren.
Fragen und Antworten zum Zertifikat
Was ist das Besondere an diesem Zertifikat?
- gibt es in Deutschland schon seit 1998
- wird ständig von Experten der Bundesländer auf einheitliche Qualität und Vergleichbarkeit überprüft
- wird behördlich geprüft und genehmigt
- entspricht europäischen Standards und dient damit Ihrer Mobilität, da es in ganz Europa verstanden wird
- steigert die Chancen auf dem beruflichen Weg, weil es den Leistungswillen zeigt
Wozu dient das Zertifikat?
- als europaweit anerkannter Beleg über Fertigkeiten in einer Fremdsprache zur Vorlage bei zukünftigen Arbeitgebern
- als Nachweis fremdsprachlicher Kompetenz für den europass Sprachenpass
Was wird geprüft?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Dabei werden folgende Fertigkeiten geprüft:
- Rezeption: Informationen aus gesprochenen und geschriebenen Texten entnehmen
- Produktion: fremdsprachige texte erstellen
- Mediation: Textinhalte übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln
- Interaktion: Gespräche in der Fremdsprache führen
Welche Prüfungen werden angeboten?
Das Zertifikat kann in Mecklenburg-Vorpommern in verschiedenen Berufsbereichen erworben werden:
- kaufmännisch-verwaltende Berufe
- gewerblich-technische Berufe
- gastgewerbliche Berufe
- sozialpflegerische, sozialpädagogische und Gesundheitsberufe
Die Schulen entscheiden in jedem Schuljahr, für welche Berufsgruppen welche Niveaustufen angeboten werden. Diese orientieren sich am Europäischen Referenzrahmen für Sprachen(GER)
Die schriftlichen Prüfungen dauerern dabei:
Stufe I = A2 60 Minuten
Stufe II = B1 90 Minuten
Stufe III = B2 120 Minuten
Die mündlichen Prüfungen dauern je nach Stufe 15 - 30 Minuten und werden als Partnerprüfungen durchgeführt.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn im schriftlichen und mündlichen Teil jeweils mindestens 50 % der Höchstpunktzahl erreicht sind.
Wann finden die Prüfungen statt?
Die Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung werden zentral vom Bildungsministerium festgelegt und sind dann verbindlich für alle Schulen des Bundeslandes. Es gibt keinen Wiederholungstermin! Meistens findet die Prüfung im Frühjahr statt. Die mündlichen Prüfungen legen die beruflichen Schulen selbst fest.
Kostet die Prüfung etwas?
Die Schulen erheben teilweise eine Bearbeitungsgebühr.
Wann und wo muss ich mich anmelden?
Zu Beginn des 3.Ausbildungsjahres erfassen die Englischlehrer/innen Ihrer Schule den Bedarf an Prüfungen. Bei entsprechendem Interesse sollten Sie sich bis spätestens nach den Winterferien verbindlich anmelden. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von den Fachlehrer/innen.
Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an die Lehrer/innen Ihrer Schule.
Susanne Stoye
Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin
Wirtschaft & Verwaltung
Tel.: 0385 7605915
Fax: 0385 7605969
E-Mail: s.stoye@bswv-sn.de