Einsatzmöglichkeiten an deutschen Schulen im Ausland
Welche Stelle ist für Sie die richtige?
- Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)
Wenn Sie bereits im innerdeutschen Schuldienst fest verbeamtet oder unbefristet angestellt sind, die für Ihre Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt haben und sich im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch die Möglichkeit, als Schulleiterin oder Schulleiter oder in der Fachberatung und Koordination zu arbeiten. - Bundesprogrammlehrkraft (BPLK)
Als Bundesprogrammlehrkraft können Sie sich bereits bewerben, wenn Sie das 2. Staatsexamen, einen Masterabschluss im Fach Deutsch als Fremdsprache (DaF-Master) oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss gerade abgelegt haben oder in Kürze ablegen werden. Ein aktueller aktiver Schuldienst muss nicht gegeben sein. Verbeamtete und angestellte Lehrkräfte müssen – soweit diese Beschäftigungen nicht befristet sind – ihre Bewerbung auf dem Dienstweg vorlegen, um eine Gewährleistungs- bzw. Freistellungszusage des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers für eine Vermittlung vorlegen zu können. - Ortskraft (OK) oder Ortslehrkraft (OLK)
Eine weitere Möglichkeit, an einer Deutschen Schule im Ausland zu unterrichten, ist die Tätigkeit als Ortskraft (OK) bzw. Ortslehrkraft (OLK). Für eine Lehrtätigkeit als OLK wird das 2. Staatsexamen nicht immer zwingend vorausgesetzt. Sie werden an den Schulen im Ausland nach Landesrecht angestellt und schließen direkt mit dem jeweiligen Schulträger einen Anstellungsvertrag. Darüber hinaus werden von den Schulen Ortskräfte als Erzieherinnen oder Erzieher, Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen und Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für den außerschulischen Bereich sowie für die Schulverwaltung und den Schulbetrieb eingesetzt. - Landesprogrammlehrkraft (LPLK)
Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt die Bundesrepublik Deutschland seit 1989 durch den Einsatz deutscher Lehrkräfte die Einführung und Weiterentwicklung des Faches Deutsch als Fremdsprache (DaF) sowie in geringerem Umfang auch des deutschsprachigen Sachfachunterrichts an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (MOE), in den Baltischen Staaten, in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) und der Mongolei. In China, der Türkei und in Vietnam werden deutsche Lehrkräfte für den DaF-Unterricht eingesetzt.
Hier finden Sie zu den verschiedenen Einsatzmöglichkeiten die konkreten Informationen, Voraussetzungen Merkblätter, Angebote, Formulare und Kontakte:
Norbert Frank
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV
KMK-Beauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern für schulische Arbeit im Ausland (Referatsleitung)
Tel: 0385 588 17455
E-Mail: n.frank@bm.mv-regierung.de
Karoline Pechel
Sachbearbeiterin
Tel: 0385 588 17456
E-Mail: k.pechel@bm.mv-regierung.de