Informationen zur Schulpflicht

© Rashadashurov/Fotolia.de
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In Mecklenburg-Vorpommern besteht allgemeine Schulpflicht. Sie ist in der Landesverfassung und im Schulgesetz festgeschrieben. Eltern sind für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich. Verstoßen Eltern dagegen, handeln sie gesetzeswidrig (Schulgesetz § 41 bis 51).

Der Schulbesuch ist eine wesentliche Voraussetzung, um einen guten Schulabschluss zu erreichen und Zukunftschancen nicht zu gefährden. Die Schülerinnen und Schüler gehen zum großen Teil gern und regelmäßig zur Schule. Allerdings gibt es auch Fälle von Schulschwänzen in verschiedenen Ausprägungsformen und in allen Schularten und Klassenstufen. Die Ursachen sind sehr vielfältig.

Das Land setzt vor allem auf Prävention und hat ein 7-Punkte-Programm gegen Schulabsentismus (Schulschwänzen) aufgelegt, das besonders die Anfänge in den Blick nimmt. Die pädagogische und erzieherische Arbeit soll gestärkt werden. Im Mittelpunkt steht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.

7-Punkte-Programm gegen Schulschwänzen

  1. konsequentes Handeln in Verbindung mit der Dokumentation der Fehlzeiten ab der ersten Fehlstunde
  2. Verbesserung der Elterninformation und Zusammenarbeit
  3. bei ersten Anzeichen von Schulschwänzen sorgfältige Aufklärung des Einzelfalls, vertrauensvolle Gespräche und Vereinbarungen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz
  4. ab dem 6. unentschuldigten Fehltag im Schuljahr Helferkonferenz an der Schule, Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen die Eltern oder die Schülerin/den Schüler ab dem 14. Lebensjahr, ggf. Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt
  5. ab dem 11. unentschuldigten Fehltag im Schuljahr Möglichkeit der polizeilichen Zuführung zur Schule nach pädagogischer Abwägung, ab dem 21. unentschuldigten Fehltag ggf. Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung, ggf. Strafverfahren
  6. Handlungsleitfaden für Schulen gegen Schulabsentismus
  7. Lehrerfortbildung

4 Phasen des schulaversiven Verhaltens

  • Schulverdrossenheit: innere Abkehr im Unterricht
  • Gelegentlich unentschuldigtes Fehlen (Gelegenheitsschwänzen): 1 – 5 Fehltage
  • Regelhaft unentschuldigtes Fehlen (Regelschwänzen): 6 – 20 Fehltage
  • Massives bis permanentes unentschuldigtes Fehlen (Intensivschwänze): ab dem 21. Fehltag

Schulschwänzen erkennen
Erste Anzeichen für Schulschwänzen:

  • psychosomatische Beschwerden, wie z. B. Bauchschmerzen
  • Rückzugsverhalten
  • stark gehemmtes oder aggressives Verhalten
  • Leistungsrückstände
  • plötzlicher Umgang mit einem neuen Freundeskreis

 Folgen des Schulschwänzens

  • zunehmende Wissenslücken, die schlechtere Noten und eine auffallend steigende Zahl von Misserfolgserlebnissen nach sich ziehen
  • Gefährdung der Versetzung bzw. des Abschlusses
  • soziale Ausgrenzung
  • reduzierte Chancen bei der Ausbildungs- und Beschäftigungssuche
  • Gefahr des Einstiegs in die Drogenszene
  • erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Handlungen
  • schlechtere Chancen für Ausbildung und Beruf
Handlungsleitfaden gegen Schulabsentismus für Schulen Schulgesetz MV

Dr. Martina Trümper
Institut für Qualitätsentwicklung M-V

Tel: 0385 588 17866
E-Mail: m.truemper@iq.bm.mv-regierung.de