Beschulung von Kindern aus Schaustellerfamilien und Familien anderer beruflich Reisender
Beruflich Reisende, das sind Schaussteller, Zirkusangehörige, Puppenspieler oder andere reisende Berufsgruppen.
Kinder aus diesen Familien wechseln also oft ihren Schulstandort. Das ist eine ganz besondere Herausforderung für die Schüler und für die Lehrer, denn sie haben oft nur wenig Zeit, sich kennen zu lernen.
Damit auch diese Kinder und Jugendlichen eine gute Schulbildung erhalten, gelten für sie ganz besondere Regeln.
Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind an einer örtlich zuständigen, allgemein bildenden Schule zum Schulbesuch an. Sie erhalten dort eine eingehende Beratung.
Stammschule ist die Schule des Hauptwohnsitzes oder des ständigen Winterstandortes.
Die Stammschule ist ganzjährig auch bei reisebedingter Abwesenheit für die schulische Betreuung und Beratung des Schülers zuständig.
Die Stammschule ist verantwortlich für die Erarbeitung von individuellen Lernplänen für die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache. Diese Lehrpläne sind die Grundlage für das kontinuierliche Lernen des Schülers während der Reisesaison.
In der Stammschule ist der reisende Schüler einer festgelegten Klasse zugeordnet.
Der Klassenleiter kümmert sich in allen schulischen Belangen vor allem um Folgendes:
• Erarbeitung des Lernplans
• Fördermaßnahmen
• Fernbegleitung des Schülers während der Reisesaison
• Beurteilung der Lern- und Leistungsentwicklung sowie Zeugniserteilung
• Ausgabe und Auswertung des Schultagebuchs
• Beratung der Erziehungsberechtigten, insbesondere unmittelbar vor Reiseantritt und
nach Reiserückkehr
Ein Schultagebuch soll die Beschulung der Kinder beruflich Reisender erleichtern. Es dokumentiert den Lernprozess des Schülers und ermöglicht es, die Leistungen zu bewerten und Zeugnisse auszustellen. Die Erziehungsberechtigten haben damit einen Überblick über die Leistungsentwicklung ihres Kindes.