Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern
Anerkennung von Abschüssen der Sekundarstufe I
Ein in einem anderen Bundesland erworbener allgemeinbildender Schulabschluss kann auf Antrag als ein nach dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelter allgemeinbildender Schulabschluss anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage prüffähiger schulischer Nachweise.
Die Anerkennung kann schriftlich und formlos beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden.
Antragsverfahren
Mit dem Antrag sind folgende Nachweise vorzulegen:
- formloses Anschreiben,
- Abschlusszeugnis, aus dem der Erwerb des schulischen Abschlusses hervorgeht (u.a. schulische Abschlusszeugnisse, Jahreszeugnisse etc; Original oder amtlich beglaubigte Kopie),
- tabellarischer Lebenslauf,
- ggf. Nachweis über eine Namensänderung.
Amtliche Beglaubigungen können z. B. in öffentlichen Einrichtungen oder Ämtern einer Stadt oder eines Landkreises oder bei Notaren vorgenommen werden.
Die Anerkennung erfolgt in Form eines Bescheides, mit dem zugleich eine Verwaltungsgebühr gemäß der „Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kostenverordnung Bildungsministerium - KostVO BM M-V)“ verbunden ist.
Rechtliche Grundlage:
- § 68 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V)
Bitte schicken Sie Ihren Antrag an folgende Adresse:
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Schule und Lehrkräftegewinnung, Referat 230
z. Hd. Claudia Jungbluth
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Schule und Lehrkräftegewinnung, Referat 230
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Claudia Jungbluth
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V
Tel: 0385 588 17237
E-Mail: C.Jungbluth@bm.mv-regierung.de