Außerschulische und universitär begleitete Projekte
In Mecklenburg-Vorpommern haben Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren die Möglichkeit, im Rahmen der KinderUni oder JugendUni Hochschulerfahrungen zu sammeln. An den Hochschulen und Universitäten des Landes werden in unterschiedlichsten Fachrichtungen altersgerechte Seminare, Führungen und Vorlesungen angeboten.
Das Juniorstudium oder Frühstudium ist ein zusätzliches Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen. Grundlage für das Junior- oder Frühstudium ist § 22 Absatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit den Satzungen der Hochschulen.
Mit dem Begabungslotsen können sich Eltern, ihre Kinder sowie Lehrkräfte einen weiteren Überblick über alle Angebote und Möglichkeiten der Begabten- und Talentförderung in und außerhalb der Schule in Mecklenburg-Vorpommern verschaffen.