Deutsches Auslandsschulwesen

Arbeiten an Deutschen Schulen im Ausland

Weltkarte "Deutsche schulische Arbeit im Ausland"
Weltkarte "Deutsche schulische Arbeit im Ausland"

Der Bund und die Länder in der Bundesrepublik Deutschland fördern gemeinsam weltweit in über 70 Ländern rund 135 Deutsche Auslandsschulen, rund 25 Deutsch-Profil-Schulen und mehr als 1.100 Schulen, die das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz anbieten.

Bei anerkannten Deutschen Auslandsschulen handelt es sich um eigenverantwortlich geführte Privatschulen nach dem Recht des Sitzlandes. Die deutschen Bildungsgänge im Ausland zielen auf die Durchlässigkeit zu den Bildungsgängen in Deutschland und dem Anschluss an jeweils höhere deutsche Bildungsgänge und Abschlüsse ab. Die Bildungsgänge und Unterrichtsangebote sind Orte des interkulturellen Dialogs und daher oft bilingual. Deshalb sind sie besonders geeignet, Schülerinnen und Schüler verschiedener Kulturkreise auf eine gemeinsame Zukunft vorzubereiten und die Deutschkenntnisse in anderen Ländern zu stärken.

Lehrerinnen und Lehrer aus Mecklenburg-Vorpommern, die gern international und interkulturell arbeiten und Erfahrung sammeln möchten, erwartet eine spannende und abwechslungsreiche Aufgabe weltweit. Sie repräsentieren die Bundesrepublik Deutschland und natürlich auch Mecklenburg-Vorpommern sowie das deutsche Bildungssystem. Eine Tätigkeit an einer deutschen schulischen Einrichtung im Ausland ist geprägt von interkultureller Offenheit und einem kulturell gemischten Kollegium. Sie unterstützen die Schulleitung bei der Sicherung der deutschen Bildungsziele und -abschlüsse, übernehmen schulstrukturtragende Funktionen oder sind selbst Schulleiterin oder Schulleiter.

Welche Aufgaben hat MV im deutschen Auslandsschulwesen?

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Zentrale Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern im deutschen Auslandsschulwesen ist die Qualitätssicherung des Unterrichts und der Prüfungen. Dabei geht es unter anderem um Abschlüsse und Berechtigungen an deutschen Schulen im Ausland.

Zu den Aufgaben

Arbeit an Deutschen Schulen im Ausland

Auf welchen Wegen ist eine pädagogische Tätigkeit im Ausland möglich?

Es gibt mehrere Wege, um an einer Deutschen Schule im Ausland pädagogisch zu arbeiten. Jede Form hat andere Voraussetzungen und Bewerbungswege. Es besteht kein individueller Rechtsanspruch auf Beurlaubung oder Freistellung für eine dienstlich anerkannte pädagogische Tätigkeit im Ausland.

Die wichtigste Form ist eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) für auf Lebenszeit verbeamtete oder unbefristet beschäftige Lehrkräfte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dabei erfolgt die Vermittlung an eine anerkannte Deutsche Schule im Ausland durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Grundsätzlich werden Auslandsdienstlehrkräfte für ihre Tätigkeit an einer deutschen Schule im Ausland bis zu sechs Jahren beurlaubt und kehren anschließend wieder in den Schuldienst nach Mecklenburg-Vorpommern zurück. Eine Erst- oder Zweitvermittlung als ADLK kann frühestens nach dem Absolvieren von jeweils drei vollen Jahren im Schuldienst des Landes erfolgen. Eine Drittvermittlung ist in der Regel nicht vorgesehen. Sie kann mit Zustimmung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im besonderen Einzelfall und im Einvernehmen mit dem Bund erfolgen.

Für die Vermittlung an eine Europäische Schule (Einrichtung gemäß EU-Verträgen) gelten besondere Bestimmungen. Hier finden Sie Stellenangebote für eine Tätigkeit an Europäischen Schulen.

Daneben besteht für befristet Beschäftigte und andere Interessenten auch die Möglichkeit als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) im Ausland tätig zu werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Bewerbungsweg und Verdienst als Landesprogrammlehrkraft (LPLK).

Eine Lehrtätigkeit ist auch an einer Auslandsschule der Bundeswehr möglich.

Die Deutschen Auslandsschulen beschäftigen auch sogenannte Ortslehrkräfte (OLK) auf der Grundlage des jeweiligen Rechts des Sitzlandes der Deutschen Schule im Ausland. Interessierte können sich mit den örtlichen Schulträgern direkt in Verbindung setzen. Bei einer Tätigkeit als Ortslehrkraft schließen Sie mit dem Schulträger der Deutschen Auslandsschule einen Vertrag ab. Diese sind meist deutlich kürzer hinsichtlich ihrer Laufzeit als bei Auslandsdienstlehrkräften und unterliegen den Gegebenheiten des Gastlandes - von der häufig niedrigeren Vergütung, der Besteuerung, der sozialen Absicherung, dem Kündigungsschutz bis hin zu den Arbeitskonditionen (Unterrichtsverpflichtung, Urlaub etc.). In der Regel entsteht für die Zeit der Tätigkeit als OLK im Ausland eine Versorgungslücke hinsichtlich der Pension beziehungsweise gesetzlichen Rente in Deutschland. In besonderen Fällen erkennen Bund und Länder die dienstliche Tätigkeit einer deutschen OLK im Ausland an und leisten entsprechende Zahlungen, die das Entstehen einer Versorgungslücke verhindert (siehe Nummer 2.4.4 der Verwaltungsvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen und zum Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen vom 05.12.2013 i. d. F. vom 12.01.2021 (VwV ASchulG). 

In der Broschüre „Bewerbungs-Info - Als Lehrkraft ins Ausland“ sind die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Formen und Bewerbungswege einer pädagogischen Auslandstätigkeit zusammengefasst.

Wer kann sich als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) bewerben?

Die Voraussetzungen für eine Vermittlung als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) erfüllen Sie, wenn Sie

  • im innerdeutschen Schuldienst verbeamtet oder unbefristet tarifvertraglich beschäftigt sind, die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben (mindestens drei volle Jahre Unterrichtserfahrung),
  • bei Dienstantritt das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • vom Dienstherrn oder Arbeitgeber für eine Vermittlung ins Ausland freigestellt werden
  • und auch die gegebenfalls mit ausreisenden Familienmitglieder bzw. anerkannte Lebenspartner für den Auslandsaufenthalt gesundheitlich geeignet sind.

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) führt regelmäßig digitale Infoveranstaltungen durch. 

In den FAQ’s zur Bewerbung für eine pädagogische Tätigkeit im Ausland finden Sie weitere Informationen. 

Wie finde ich eine Stelle als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)?

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) interessieren, müssen Sie sich dafür auf dem Dienstweg d. h. über Ihre Schulleitung, das zuständige Staatliche Schulamt und das Referat Auslandsschulwesen im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern bewerben.

Ihre Schulleitung leitet Ihre Bewerbung an das für Ihre Schule zuständige Staatliche Schulamt weiter, welches die Bewerbung prüft. Das Staatliche Schulamt sendet die vollständigen Unterlagen einschließlich der notwendigen Stellungnahme unter Angabe des Zeitpunktes, von dem an Sie als Auslandsdienstlehrkraft zur Verfügung stehen könnten (Freistellungsvermerk) an das Referat Auslandsschulwesen im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern. Das Referat Auslandsschulwesen prüft abschließend und sendet alle entsprechenden Unterlagen an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.

ZFA - Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK)

Können im Ausland auch Funktionsstellen ausgeübt werden?

Alle Funktionsstellen d. h. Schulleitung, Fachberaterstellen, Koordinationsstellen und die Prozessbegleitung sind herausgehobene Stellen. Nur diese Stellen werden ausgeschrieben und unterliegen Bewerbungsfristen sowie einem besonderen Bewerbungs- und Auswahlprozess.

Voraussetzungen:

Für die Übernahme einer Funktionsstelle kommen in der Regel Lehrkräfte in Frage, die schon einmal als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) vermittelt waren. Zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Dienstantritts dürfen Sie das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die genauen Voraussetzungen sind den konkreten Ausschreibungen zu entnehmen. Weitere Informationen über die Voraussetzungen, das Bewerbungsverfahren und aktuelle Stellenausschreibungen für Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten Sie hier.

Weitere Informationen über die Voraussetzungen, das Bewerbungsverfahren und aktuelle Stellenausschreibungen als Fachberaterin/Fachberater für Deutsch erhalten Sie hier.

Wie werde ich auf meine Tätigkeit im Ausland vorbereitet?

Bei einer erfolgreichen Vermittlung an eine Deutsche Schule im Ausland erhalten Sie einen Vorbereitungslehrgang. Darin werden Sie unter anderem über die finanziellen und organisatorischen Fragen informiert. Nach Aufnahme der Tätigkeit an der Schule im Ausland werden Sie weiter auf Ihre Tätigkeit in Ihrer Einsatzregion vorbereitet.

Rechtliche Grundlagen

Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministerinnen und Kultusministern sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen und zum Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz – ASchulG) vom 05.12.2013 i. d. F. vom 12.01.2021 (VwV ASchulG).

Richtlinien für die Beurlaubung, Abordnung bzw. Zuweisung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst und für den Dienst an Europäischen Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2020)

Einsatz deutscher Lehrkräfte im Auslandsschulwesen als ein Instrument der Personal- und Schulentwicklung der Länder (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.10.2017).