Führungskräfte-Qualifizierung
Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) qualifiziert Lehrer/innen, stellvertretende Schulleiter/innen und Schulleiter/innen allgemein bildender und beruflicher Schulen jährlich in folgenden
vier Phasen:
Phase 1 Orientierungsseminar (Lehrer/innen, die sich für eine Leitungsfunktion
interessieren)
Phase 2 Vorbereitende Qualifizierung (Lehrer/innen, die für die Übernahme einer
Leitungsstelle vorgesehen sind)
Phase 3 Funktionseinführende Qualifizierung (stellv. Schulleiter/innen und
Schulleiter/innen, die bis zu drei Jahren in der Funktion arbeiten)
Phase 4 Berufsbegleitende Qualifizierung (stellv. Schulleiter/innen und Schulleiter/innen)
Das IQ M-V verfolgt mit den Fortbildungsangeboten für schulische Führungskräfte folgende Ziele:
- die Unterstützung der Professionalisierung von Leitungshandeln und -verhalten
- die Weiterentwicklung der Kompetenzen in den Dimensionen Führung, Management, Steuerung, Moderation und Beratung
- die Förderung des betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns
- die Befähigung der Führungskräfte, Bedingungen an Schule zu schaffen, die letztlich der individuellen Förderung der Schüler dienen
Wie melde ich mich für die Phasen 1 und 2 bzw. 3 der zentralen Führungskräftequalifizierung des IQ M-V an?
- Jährlich erfolgt die Ausschreibung der zentralen Führungskräftequalifizierung im August. Diese finden Sie elektronisch bzw. per Aushang in Ihrem Lehrerzimmer.
- Sie bewerben sich je nach Funktion, die Sie aktuell innehaben und Ihrem Bedarf für die Phasen 1 und 2 bzw.3 formlos auf dem Dienstweg bei Ihrem Schulamt bzw. der Beruflichen Bildung.
- Das Schulamt / BB wählt unter Einbeziehung der Mitbestimmungsgremien die Teilnehmer/innen aus und meldet diese bis Oktober an das IQ M-V.
- Das IQ M-V lädt die gemeldeten Personen ein und startet i d R die Qualifizierung im Januar des folgenden Jahres.
Projekt WBT "Schulrecht"
Alle Schulleiter/innen allgemein bildender und beruflicher Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 das Angebot, mit dem Web Based Training (WBT) „Schulrecht“ vertraut gemacht zu werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Phase 3 /Funktionseinführende Qualifizierung und der Phase 4 / Berufsbegleitende Qualifizierung .
Das WBT zum Schul-, Personal- und Dienstrecht enthält internetbasierte Selbstlernprogramme, die Schulleite/rinnen im schulischen Alltag bei Ihrer Leitungstätigkeit eine Hilfe sein sollen. Es führt die Nutzer in die schulrechtlichen Grundlagen ein, vermittelt juristische Denk- und Arbeitsweisen und zeigt die wichtigsten schulrechtlichen Rechte und Pflichten auf. Ziel ist es, die Schulleiterinnen und Schulleiter zu befähigen, mehr Sicherheit bei schulrechtlichen Entscheidungen zu gewinnen und damit rechtssicher zu handeln.
WBT = Web Based Training
Der Zugang zum WBT "Schulrecht" ist an die Qualifizierungen schulischer Führungskräfte des IQ M-V und rechtlich ausschließlich an die jeweilige Person gebunden. Sie dürfen ohne Autorisierung des IQ M-V nicht an Dritte weiter gegeben werden.
Den folgenden geschützten Bereich erreichen Sie mit den Zugangsdaten, die Ihnen vom IQ M-V bei der Qualifizierung übermittelt werden.
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und den Haftungssauschluss.
Thomas Strubel
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17970
E-Mail: t.strubel@iq.bm.mv-regierung.de
Nachdem die Fortbildungsreihe zum Beamtenrecht und zur Einstellung von Lehrkräften in allen vier Schulamtsbezirken für Schulleiter/innen abgeschlossen ist, stehen hier für die weitere Arbeit die Präsentation zur Fortbildung, Verwaltungsvorschriften und Merkblätter zur Verfügung.
- Präsentation: Einführung in das öffentliche Dienstrecht für Lehrkräfte
- Merkblatt /Hinweise zur Verbeamtung von Lehrkräften ab 01.08. 2014
- Hinweise zum Verfahren bei Umwandlung der Beamtenverhältnisse auf Probe in Beamtenverhältnisse auf Lebenszeit
- Verwaltungsvorschrift zur Anordnung über die personalrechtlichen Befugnisse in der Schulaufsicht...
- Hinweise zur Gewährung von Sonderurlaub für beamtete Lehrkräfte
- Hinweise zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken in der öffentlichen Verwaltung