Internationales
Das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern formuliert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen wie folgt:
„Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen zu tragen.“
Als ein Lernziel wird die Entwicklung des Verständnisses für die Eigenart und das Existenzrecht anderer Völker, für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen genannt. Dafür bedarf es interkultureller Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals.
Aufnahme privat vermittelter Austausch-Schüler
Schulen, die über Austauschorganisationen oder privat vermittelte Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland zu einem Schulbesuch aufnehmen, müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachten, die in der Richtlinie (EU) 2016/801 und im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebietgeregelt sind.
Nähere Auskünfte erhalten Schulen im Innenministerium, Referat 350, Asyl- und Aufenthaltsrecht.
A1-Bescheinigungen und Genehmigungen
Zu beachten bei allen Auslandsdienstreisen
- Grundsätzlich ist bei allen Dienstreisen ins Ausland ein Antrag auf Genehmigung einer Auslandsdienstreise zu stellen. Dieser Antrag ist auf dem Dienstweg an das Bildungsministerium zur Genehmigung zu senden und muss hier bis spätestens sechs Wochen vor der Maßnahme vorliegen. Eine Ausnahme bilden Dienstreisen aus dem grenznahen Bereich nach Polen. In diesen Fällen erfolgt die Genehmigung in den zuständigen Staatlichen Schulämtern. Für die Beantragung sind die jeweils geltenden Vordrucke zu verwenden (liegen den Schulen vor).
- Im Falle von Dienstreisen ins Ausland benötigen Lehrerinnen und Lehrer eine sogenannte A1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung erhalten im Schuldienst verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer von ihrer für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer wenden sich an ihre Krankenkasse.
Vera Züge
Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385 588 17857
E-Mail: v.zuege@iq.bm.mv-regierung.de
Zuständige Einrichtung für Erasmus+ Mobilitäten für allgemeinbildende schulen ist die Nationale Agentur Erasmus+ Schulbildung. Diese ist im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusminister-konferenz mit Sitz in Bonn angesiedelt.
Fünf Europass-Dokumente machen Kompetenzen und Qualifikationen europaweit transparent und verständlich