Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Sehhilfen am Arbeitsplatz in der Schule oder im Schulamt

Die Arbeit am Computer beansprucht die Augen stark. Daraus können Sehprobleme bei der Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz resultieren.

Laut Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) Anhang 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ hat jeder Arbeitnehmer mit einem Bildschirmarbeitsplatz, sofern eine Untersuchung der Augen gemäß § 5 / Anhang der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) die Notwendigkeit belegt, das Recht auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Die Bildschirmarbeitsplatzbrille  wird individuell auf die Arbeitsanforderungen eingestellt und ermöglicht scharfes Sehen auf eine Entfernung von 50 bis 100 Zentimetern.

Angesprochen werden alle Beschäftigten, die am Arbeitsplatz in der Schule und im Staatlichen Schulamt arbeitstäglich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer Arbeit einer Arbeitsbelastung am Bildschirm ausgesetzt sind beziehungsweise denen zur Erzielung des Arbeitsergebnisses kein anderes Arbeitsmittel zur Verfügung steht.

Für eine  Kostenübernahme bewiehungsweise -beteiligung durch den Arbeitgeber ist gemäß der „Verfahrensweise zur Beantragung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Beschäftigte an öffentlichen Schulen und den Staatlichen Schulämtern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns“ vorzugehen.

Gunther Draheim

Institut für Qualitätsentwicklung M-V

RB Rostock

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