Gefährdungsbeurteilungen
Technische Gefährdungsbeurteilung
Alle Gefährdungen für die Beschäftigten an den Schulen, die mit der Arbeit verbunden sind, werden ermittelt und beurteilt. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet. Diese Aufgaben wurde mit der Verwaltungsvorschrift „Unfallverhütung und Sicherheit an Schulen“ an die Schulleiter/innen übergeben. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind bei der Gefährdungsbeurteilung mit zu berücksichtigen, (§5 ArbSchG).
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) und die Betriebsärzte beraten und unterstützen die Schulleiter/innen dabei. Sie haben die Aufgabe,:
- die Schulen, die Staatlichen Schulämter und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV in allen Belangen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beraten,
- die Schulen und Staatlichen Schulämter regelmäßig hinsichtlich vorhandener Gefährdungspotentiale zu begehen und
- auf die Beseitigung vorhandener Mängel hinzuwirken.
Darüber hinaus spielt auch die Zusammenarbeit mit dem Schulträger oder der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Rolle. Auch sie stellen kompetente Ansprechpartner dar ( §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes- ASiG).
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Im Oktober 2013 wurde mit dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesmittelbaren Unfallkassen“ auch die Berücksichtigung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz auf eine feste gesetzliche Grundlage gestellt. Demnach ist Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie für die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Somit ist die Gefährdungsbeurteilung nicht nur auf technische und körperliche Aspekte fokussiert, sondern hat auch den Anspruch, psychische Belastungen in gleicher Weise zu beurteilen und zu reduzieren.
Dabei steht der Ist-Zustand der psychischen Belastung für alle Beschäftigten im Mittelpunkt und weniger die individuelle Beanspruchung. In Abhängigkeit zum Belastungsgrad können spezielle Maßnahmen zum Schutz und zur Stärkung der Gesundheit der Beschäftigten an den Schulen eingeleitet werden. Zur Ermittlung der psychischen Belastung kann ein Kurzfragebogen durch die Schulen genutzt werden. Er stellt eine erste Möglichkeit der Analyse dar, an die sich weitere Maßnahmen anschließen sollten. Daher ist es wichtig, dass alle Kolleginnen und Kollegen einer Schule den Fragebogen ausfüllen und diese dann in die Auswertung mit eingehen können. Die Bögen können Sie von Ihrer zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) erhalten. Die Auswertung erfolgt ebenfalls ausschließlich durch die FaSi und wird der Schulleiterin/dem Schuleiter zur weiteren Verwendung zugesandt.
Dörte Fleischhack
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für die Bereiche Greifswald und Neubrandenburg
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17794
Mobil: 0174 9434516
E-Mail: d.fleischhack@iq.bm.mv-regierung.de
Gunther Draheim
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für die Bereiche Rostock und Schwerin
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17972
Mobil: 0174 9434986
E-Mail: g.draheim@iq.bm.mv-regierung.de