Organisation und Verantwortlichkeiten

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Das Bildungsministerium ist der Arbeitgeber für die Beschäftigten an den öffentlichen Schulen des Landes. Als Arbeitgeber ist es verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Einfluss darauf haben können. Der Arbeitgeber hat auch zu prüfen, ob diese Maßnahmen tatsächlich wirksam sind. Ändern sich die Gegebenheiten, hat er die  Maßnahmen entsprechend anzupassen (§ 14, Abs. 1 und 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Der Arbeitgeber ist in Zusammenarbeit mit dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, Regelungen zu treffen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Außerdem ist eine wirksame Erste Hilfe abzusichern. An den öffentlichen Schulen und in den Staatlichen Schulämtern sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) sowie Betriebsärzte zu bestellen (§ 14 Abs. 1 SGB VII).

Im Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) ist der Fachbereich 2 „Gesundheitsförderung und Prävention“ dafür verantwortlich, den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten an öffentlichen Schulen und in den Staatlichen Schulämtern umzusetzen. Die Hauptaufgabe ist dabei, die Maßnahmen mit allen Staatlichen Schulämtern zu planen und zu koordinieren. Außerdem ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung abzustimmen sowie der Bedarf für Fortbildung mit den staatlichen Schulämtern zu erheben. Alle Maßnahmen sind zudem mit ihren Trägern abzustimmen.

Staatliche Schulämter

Die Verantwortung für Arbeitsschutz, Sicherheitserziehung und Unfallverhütung für die Schulen des Landes wurde den Staatlichen Schulämtern übertragen. Sie wird von der jeweiligen Schulrätin oder dem Schulrat wahrgenommen.

An allen Staatlichen Schulämtern ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Er hat die Aufgabe, in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und dem Arbeitgeber Vorschläge zu unterbreiten. Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Arbeitgeberseite, Mitgliedern des Bezirkspersonalrates, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Arbeitsschutzausschuss können Arbeitsprogramme für den Arbeits- und Gesundheitsschutz erarbeitet und dazu gehörige Aufgaben koordiniert werden. Bei Bedarf sind auch die Schulträger oder andere Fachkräfte einzubeziehen. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen (§ 11 in Verbindung mit § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)).

Schulträger

Der Schulträger ist verantwortlich für die Errichtung, sichere Gestaltung und Unterhaltung von Schulgebäuden und –anlagen, für die Lern- und Lehrmittel (äußerer Schulbereich) sowie für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des nichtpädagogischen Personals. Außerdem bestellt er einen Sicherheitsbeauftragten, beispielsweise den Hausmeister, für den äußeren Schulbereich.

Schulleiterinnen und Schulleiter

Durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Unfallverhütung und Sicherheit in Schulen vom 25.01.2018 wurden die Schulleiterinnen und Schulleiter mit den Aufgaben eines Arbeitgebers im Sinne des ArbSchG und der Gefahrstoffverordnung betraut. Sie sind verantwortlich für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen sowie für eine sicherheits- und gesundheitsfördernde Organisation und Durchführung aller schulischen Veranstaltungen und Maßnahmen (innerer Schulbereich). 

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter hat des Weiteren die Aufgabe, in der Schule u.a. die Sicherheitsbeauftragten, Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Brandschutz- und Evakuierungsbeauftragte zu benennen und deren Aus- und Fortbildung sicherzustellen.

Verwaltungsvorschrift Unfallverhütung und Sicherheit in Schulen (25.01.2018) Erlass Aufgaben eines Schulleiters im Bereich der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (21.01.2019)

Lehrerinnen und Lehrer

Lehrkräfte tragen die Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit in der Schule ebenso wie für die der Schülerinnen und Schüler. Dabei richten sie sich nach ihren Möglichkeiten, Weisungen und Unterweisungen.
Dazu gehören unter anderem:

  • alle Maßnahmen zur Vermeidung von gesundheitlichen Schädigungen im Unterricht und außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen treffen
  • sicherheitstechnische Mängel der schulischen Gebäude und Einrichtungen sowie des organisatorischen Ablaufs des Schulalltags, wenn möglich, beseitigen oder der Schulleitung melden
  • den Schüler/innen Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten zu selbstverantwortlichem sowie sicherheits- und gesundheitsbewusstem Verhalten vermitteln

(§§ 15-17 ArbSchG)

Heiko Schön
Institut für Qualitätsentwicklung M-V

Tel.: 0385 588 17811
E-Mail: h.schoen@iq.bm.mv-regierung.de

 

Referentin für das Betriebliche Gesundheitsmanagement

Dagmar Schultz
Tel: 0385 588 17853
E-Mail: d.schultz@iq.bm.mv-regierung.de

Dörte Fleischhack
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für die Bereiche Greifswald und Neubrandenburg
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17794
Mobil: 0174 9434516
E-Mail: d.fleischhack@iq.bm.mv-regierung.de

 

Gunther Draheim
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für die Bereiche Rostock und Schwerin
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17972
Mobil: 0174 9434986
E-Mail: g.draheim@iq.bm.mv-regierung.de

Betriebsärzte des AMD TÜV Rheinland für Beschäftigte an den öffentlichen Schulen und den Staatlichen Schulämtern in MV.

Alle Betriebsärzte sind erreichbar über:
Frau Petra Schach
E-Mail: dispo-mvp@de.tuv.com
Tel.: +4930 7562 1936 oder +49800 6649062

Schulamtsbereich Greifswald
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Siemensallee 2a
17489 Greifswald
Dipl. med. Taja Diel
Hagen Schlichting
Ivonne Kuba

Schulamtsbereich Neubrandenburg
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Feldstraße 3 (6. Etage)
17033 Neubrandenburg
Dipl. med. Taja Diel
Frank André Barteldt

Schulamtsbereich Rostock
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Am Hechtgraben 1a
18147 Rostock
Dr. med. Wiete Kleemann
Hanane El Jarsifi

Schulamtsbereich Schwerin
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Platz der Freiheit 5
19053 Schwerin
Maja Hammann
Frank André Barteldt
Nicolai Gertich