Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Begriff und Ziele
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten in der Schule möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten (§ 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Das BEM für die öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bezieht sich auf die Wiedereingliederung von Beschäftigten, die in den letzten zwölf Monaten (nicht Kalenderjahr bzw. Schuljahr) länger als 30 Arbeits- bzw. 42 Kalendertage ununterbrochen oder in der Summe arbeitsunfähig waren. Darüber hinaus sind alle schwerbehinderten Beschäftigten und ihnen gleichgestellte Personen berechtigt, ein BEM in Anspruch zu nehmen.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement beinhaltet folgende Ziele:
- Überwindung und Berücksichtigung krankheitsbedingter Einschränkungen,
- Überwindung sowie Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeitszeiten,
- Begleitung bei der Eingliederung in den Arbeitsprozess,
- Erhalt und Förderung der Gesundheit,
- Erhalt des Arbeitsplatzes der Betroffenen,
- Vermeidung von berufsbedingten Behinderungen einschließlich chronischer Erkrankungen,
- Vermeidung von begrenzter Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Seit Beginn des Schuljahres 2014/15 gibt es im IQ M-V für die vier Schulamtsbereiche jeweils eine Ansprechpartnerin für das BEM. Sie berät und unterstützt auf Wunsch. Durch ein Integrationsteam im Schulamtsbereich (Arbeitgeber, Schwerbehinderten- und Personalvertretungen u.a.) können bei auftretenden Schwierigkeiten alle Möglichkeiten geprüft und beraten werden, wie die Arbeitsfähigkeit wiedererlangt und erhalten werden kann.
Umsetzung
Das BEM unterliegt folgenden Prinzipien:
- Die Teilnahme der berechtigten ist freiwillig, die Ablehnung des Angebotes zieht keine Konsequenzen nach sich,
- Vertraulichkeit im Informationsaustausch,
- Datenschutz und besondere Schweigepflicht über alle zur Kenntnis gegebenen persönlichen Daten und Umstände für alle im BEM-Prozess Beteiligten,
- Transparenz im laufenden BEM-Verfahren zwischen den Beteiligten,
- BEM kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Schematischer Ablauf eines BEM-Verfahrens
Heiko Schön
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17811
E-Mail: h.schoen@iq.bm.mv-regierung.de
Beraterin für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) im Staatlichen Schulamt Greifswald
Simone Hoppert-Arndt
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel: 0385 588 17718
E-Mail: s.hoppert-arndt@iq.bm.mv-regierung.de
Beraterin für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg
Anja Blanck
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel: 0385 588 17793
E-Mail: a.blanck@iq.bm.mv-regierung.de
Beraterin für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
im Staatlichen Schulamt Rostock
Kathleen Stern
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17973
E-Mail: k.stern@iq.bm.mv-regierung.de
Beraterin für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
im Staatlichen Schulamt Schwerin
Cornelia Richter
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 78190
E-Mail: c.richter_06@iq.bm.mv-regierung.de