Schulversuche

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Schulversuche sind wichtige Instrumente der Innovation und haben die Aufgabe, das Schulwesen des Landes qualitativ weiterzuentwickeln. Sie dienen der Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Vorstellungen, wie Veränderungen im Aufbau und der Gliederung des Schulwesens sowie Ergänzungen der Stundentafeln und Lehrpläne (Rahmenrichtlinien). Dabei können neue, bisher noch nicht praktizierte oder bereits in der Praxis vorhandene pädagogische und organisatorische Modelle auf die Effektivität überprüft und weiterentwickelt werden.

Sorgfältig vorbereitet, planvoll durchgeführt und wissenschaftlich begleitet bringen sie Erfahrungen und Erkenntnisse, die auf anderen Wegen nicht gewonnen werden können. Dies gilt besonders für die Entwicklung und Erprobung neuer Lernziele, Inhalte und Arbeitsverfahren. Solche Versuche sollen möglichst aus örtlicher Initiative, aus Impulsen und Erfahrungen der pädagogischen Praxis, der Erziehungswissenschaft und dem weiteren Umfeld der Schüler hervorgehen. Sie sind von den beteiligten Lehrerinnen und Lehrern, Schulträgern, ggf. Eltern, Schulaufsicht und den Vertretern der Fachwissenschaft umfassend vorzubereiten. Je nach Art des Versuches sollen auch Schülervertreterinnen und -vertreter an der Planung beteiligt werden.

Ziel ist es, die aus den Versuchen gewonnenen Ergebnisse entsprechend ihrer Bedeutung in das Schulwesen des Landes einzubeziehen. Schulversuche können in der Regel in allen Schularten durchgeführt werden.
Die Herausbildung von Schulprofilen, besondere Akzentuierungen, ergänzende Angebote im Rahmen von Wahlfächern oder freien Arbeitsgruppen und besondere außerschulische Aktivitäten im Rahmen einer bestehenden regulären Schule stellen keine Schulversuche dar.

Die Teilnahme an einem Schulversuch ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Über die Teilnahme entscheiden die Eltern bzw. mit entsprechendem Alter Schülerinnen und Schüler und Auszubildende. Vor der Antragstellung sind die Erziehungsberechtigten über Ziele, Inhalte und Durchführung des beabsichtigten Versuchs ausführlich zu informieren.

Bei Zeugnissen, Abschlüssen und Berechtigungen muss gesichert sein, dass diese  gleichwertig mit den in vergleichbaren Bildungsgängen  erworbenen Dokumenten sind.

Schulversuche bedürfen der Genehmigung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung MV. Diese Genehmigung wird für eine bestimmte Laufzeit erteilt, sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein.

Schulversuche werden wissenschaftlich begleitet.

In den jährlichen Sachberichten ist jede Phase hinreichend zu dokumentieren. Im Abschlussbericht ist darüber hinaus die Übertragbarkeit auf das Schulwesen in Mecklenburg-Vorpommern oder andere Bundesländer zu prüfen und öffentlich auszuwerten.

Ein Schulversuch wird genehmigt, wenn

  • an der Durchführung Landesinteresse besteht,
  • der innovative Charakter deutlich wird,
  • die Übertragbarkeit der angestrebten Ergebnisse möglich erscheint,
  • die Bestandsfähigkeit der Schule für die Dauer des Versuchs durch den Schulträger zugesichert ist,
  • die Finanzierung durch das Land für die Dauer des Versuchs gesichert ist,
  • eine wissenschaftliche Begleitung gesichert ist.


Das jeweils zuständige Staatliche Schulamt sowie die/der fachlich zuständige Referentin/Referent im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV und das Institut für Qualitätsentwicklung MV (IQ M-V) müssen vor der Antragstellung informiert bzw. konsultiert werden. Sie begleiten Planung, Organisation, Koordinierung und den Verlauf mit.

Anftragsverfahren und Antragsformular für Schulversuche Sachbericht zum Schulversuch