Inklusion in der beruflichen Bildung
Vielfalt als Chance und Ressource
Die Umsetzung der Inklusion in der beruflichen Bildung ist ein Weg mit vielen Etappen, der schrittweise und mit Augenmaß erfolgt. Der Grundsatz ist, die gleichberechtigte Teilhabe von allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen und jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Chance zu geben, eine reguläre Ausbildung zu absolvieren.
Die Ziele und Maßnahmen, die auf diesem Weg in den Blick zu nehmen sind, sind in der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“ festgeschrieben.
Diesen Rahmen gilt es, zukunftsweisen mit den an der beruflichen Ausbildung beteiligten Akteuren zu gestalten. Hierzu zählen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Städte- und Gemeindetags, des Landkreistags, der Schulträger, der Gewerkschaften, der Fachverbände, der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Vereinigung der Unternehmerverbände, des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern für landwirtschaftliche Fachschulen, des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe, der beruflichen Schulen (Lehr- und Leitungskräfte und weiteres pädagogischen Fachpersonal) als auch Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Fachreferate des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Arbeitsgruppe „Inklusion berufliche Bildung“ hat im Dezember 2018 ihre Arbeit aufgenommen und sich zu Handlungsfeldern und fünf themenspezifischen Fachgruppen verständigt, um die weitere Gestaltung der Inklusion in der beruflichen Bildung voranzubringen. Zu den thematischen Schwerpunkten zählen hierbei insbesondere:
- die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Beschulung der Fachpraktiker/innen (Berufe nach § 66 BBig/§42r HwO),
- die Qualifizierung der Lehrkräfte; Qualitätsmanagement und Schulprofil,
- das Einsatzspektrum der 11+11 Stellen und Zusammenarbeit mit anderen Professionen,
- die Gestaltung der Übergänge von den allgemein bildenden an die beruflichen Schulen und
- die Zusammenarbeit von Kammern, Betrieben und beruflichen Schulen.
Insbesondere mit dem Fokus auf die Beschulung der sonderpädagogischen nach § 66 Berufsbildungsgesetz und § 42r Handwerksordnung ist beabsichtigt, eine Handlungsempfehlung als Arbeitsgrundlage für die Lehr- und Leitungskräfte beruflicher Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten auf der Grundlage der Ergebnisse des Schulversuchs Inklusion, der seit dem Schuljahr 2021/2022 am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Müritz durchgeführt und vom Kompetenzzentrum für berufliche Schulen eng begleitet wird.
Langfristig ist darüber hinaus vorgesehen, die Ergebnisse aus den Unterarbeitsgruppen in eine Handlungsempfehlung für die Umsetzung der Inklusion im Bereich der beruflichen Bildung zusammenzuführen. Dabei sollen die beteiligten schulischen Akteure und außerschulischen Ausbildungspartner (wie bspw. Kammern, Ausbildungsbetriebe, überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Bundesagentur für Arbeit) berücksichtigt werden, da sie zum Gelingen der Inklusion im Bereich der beruflichen Bildung beitragen und diese maßgeblich mitgestalten. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteuren und Institutionen erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und Berücksichtigung externer Abstimmungsverfahren, sodass die strategische Umsetzung der Inklusion in der beruflichen Bildung in M-V noch anderen Herausforderungen als in der Allgemeinbildung gegenübersteht.
Schulversuch Inklusion am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Müritz
Seit diesem Schuljahr 2021/2022 ist am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Müritz (RBB Müritz) ein Schulversuch Inklusion zur Erprobung inklusiver Beschulungsformate in der Fachpraktikerausbildung gestartet. Ziel ist es, aus den Ergebnissen des Schulversuchs Erkenntnisse zur inklusiven pädagogischen Arbeit am Beispiel der Beschulung von Fachpraktiker/-innen zu gewinnen und eine Übertragung auf alle öffentlichen beruflichen Schulen des Landes zu ermöglichen. Die Stärkung und Erweiterung der Kompetenzen der Lehrkräfte im Umgang mit inklusiven Beschulungsformaten und damit einhergehender pädagogischer Vorbereitung steht dabei auch im Fokus des Vorhabens. Der Schulversuch wird vom Kompetenzzentrum für berufliche Schulen begleitet.
Auch im berufsbildenden System ist eine schrittweise und behutsame Vorgehensweise für das Gelingen der Inklusion bedeutsam. In diesem Zusammenhang soll auch weiter die Möglichkeit genutzt werden, weitere Schulversuche an den beruflichen Schulen zu initiieren, um bspw. inklusive Lehr-Lernformate und Unterstützungssysteme an beruflichen Schulen zu erproben und zu implementieren. Sprechen Sie uns gerne an.
Handreichung für den berufsbezogenen Unterricht in Ausbildungsberufen nach § 66 Berufsbildungsgesetz und § 42r Handwerksordnung
Bei den Bildungsgängen zum Fachpraktiker oder zur Fachpraktikerin handelt es sich um Berufsausbildungen nach § 66 BBiG/§ 42r HwO. Die Ausbildung wird durchgeführt, wenn die Schwere und/oder Art der Behinderung eine anerkannte Berufsausbildung nicht zulässt. Dies wird durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellt. Für diese Fälle werden regional durch die zuständigen Stellen entsprechende Ausbildungsregelungen erlassen und die Berufsschulen formulieren individuelle theoriereduzierte Lehr-/Lernarrangements, um den Jugendlichen, die eine deutlich von der Altersnorm abweichende Leistungs- und Verhaltensform aufweisen, mit ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden zu können. Aufgrund der rechtlichen Kompetenzen der zuständigen Stellen gemäß § 66 BBiG/§42r HwO werden regional Ausbildungsregelungen erlassen. Für die Erarbeitung von sogenannten theoriereduzierten Lehr-/Lernarrangements hat die Kultusministerkonferenz am 23.09.2011 eine Handreichung veröffentlicht. Die Handreichung dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung der unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer, ist Grundlage für die Entwicklung von Lehr-/Lernarrangements und unterstützt die didaktische Jahresplanung vor Ort.
Als ergänzende Arbeitsgrundlage ist eine „Handreichung für den berufsbezogenen Unterricht in Ausbildungsberufen nach § 66 Berufsbildungsgesetz und § 42r Handwerksordnung“ erarbeitet worden. Die Vorlage soll den Lehrkräften in ihrer didaktischen Arbeit Unterstützung und Orientierung geben. Für die Arbeit mit der Vorlage sind neben der o.g. Handreichung die für den jeweiligen Bildungsgang geltende Ausbildungsregelung der zuständigen Stelle und der Rahmenlehrplan des affinen Vollberufs heranzuziehen. Die Lernfelder, ihre Ziele und Inhalte leiten sich demnach aus dem zugrunde gelegten anerkannten Ausbildungsberuf ab, sind theoriereduziert und berücksichtigen die besondere Situation der Zielgruppe und der Schule (z.B. Lernlabore und Werkstätten). Zentrales Ziel ist es, die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz durch individuelle Förderung zu ermöglichen.
Andreas Petters
Grundsatzangelegenheiten berufliche Schulen und Erwachsenenbildung
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V
Tel.: 0385 588 17610
E-Mail: a.petters@bm.mv-regierung.de
Silke Deichmann
Schulrätin für berufliche Schulen
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V
Tel.: 0385 588 17221
E-Mail: s.deichmann_01@bm.mv-regierung.de
Dr. Lena Irmler
Leiterin des Kompetenzzentrums für Berufliche Schulen
Tel.: 0385 588 17310
E-Mail: l.irmler@bm.mv-regierung.de
Das IQ M-V hat eine Handreichung für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern entwickelt. Diese Handreichung unter der Überschrift "Förderplanung - Aber wie?" soll den Lehrerinnen und Lehrern helfen, die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler gut erfassen und berücksichtigen zu können.
Die Serivcestelle für Inklusion ist eine Beratungsstelle für
- Ratsuchende bei Fragen zum Thema Inklusion
- Erziehungsberechtigte von Kindern mit Behinderungen und sonderpädago-gischem Förderbedarf
- Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogisches Fachpersonal aller Schularten
Handbuch zur Förderplanung für Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern.