Schulabsentismus

Handlungsleitfaden für Lehrerinnen und Lehrer

Teilhabe an schulischer Bildung ist eine wichtige Voraussetzung für Bildungserfolg und Chancengleichheit. Im Gegensatz dazu führt Schulabsentismus, die Verletzung der  Schulpflicht, in seinen verschiedenen Erscheinungsformen, von Schuldistanz über schulmeidendes bis hin zu schulverweigerndem Verhalten zur Minderung von Bildungs- oder Berufschancen, zu sozialer Ausgrenzung und oftmals zu erhöhter Delinquenz.

Daher soll der Schulabsenz in Mecklenburg-Vorpommern noch konsequenter begegnet werden. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist, dass jede Lehrkraft in jeder Unterrichtsstunde die Vollzähligkeit der Schülerinnen und Schüler prüft und alle dabei festgestellten Fehlzeiten dokumentiert.

Mit diesem Handlungsleitfaden führt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung vor diesem Hintergrund ein einheitliches Verfahren gegen Schulabsentismus nach einzelnen Phasen ein. Rechtliche Grundlage ist das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V).

Der Leitfaden gilt für die allgemein bildenden und für die beruflichen Schulen im Land und bezieht sich auf die unentschuldigten Fehlzeiten im laufenden Schuljahr. Die jeweils zuständige Schulbehörde ist bei allgemein bildenden Schulen das zuständige Schulamt und bei beruflichen Schulen das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung.

Konkrete Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Vorlagen sollen dazu beitragen, die Arbeit in Schulen gegen Schulabsentismus zu unterstützen und die Zusammenarbeit vor allem mit den Eltern zu befördern. Der Handlungsleitfaden wird seit dem Schuljahr 2017/2018 regelmäßig evaluiert werden.

Handlungsleitfaden Schulabsentismus (gesamt)Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern