Förderschule
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden an Förderschulen unterrichtet, sofern ihre Ausbildung im gemeinsamen Unterricht an allgemein bildenden Schulen nicht hinreichend möglich ist. Förderschulen können die Jahrgangsstufen 1 bis 10 umfassen.
Es gibt folgende sonderpädagogische Förderschwerpunkte:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Sehen
- Hören
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Unterricht kranker Schülererinnen und Schüler
Mehr Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten
Selinde Krause
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV
Tel: 0385 588 17502
E-Mail:s.krause_03@bm.mv-regierung.de