Schulmitwirkung

©public domain pictures/pixabay
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Bildung und Erziehung können heute nicht mehr getrennt voneinander betrachtet werden. Schülerinnen und Schüler und die Eltern wollen dabei zunehmend mitgestalten und mitorganisieren, sie wollen gleichberechtigte Partner der Schule sein.

Wohl wissend, dass sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Familie und Schule gut auf die schulischen Leistungen und die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler auswirkt. Von einer guten Zusammenarbeit profitieren alle: Schülerinnen und Schüler lernen besser,  Erziehungsberechtigte identifizieren sich mehr mit dem Anliegen der Schule und die Lehrkräfte werden so bei ihrer Arbeit unterstützt.

Wie Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte bei der Gestaltung und Organisation der Bildung und Erziehung in den verschiedenen Gremien mitwirken, ist im Schulgesetz geregelt.

Schulgesetz Mecklenburg-VorpommernSchulmitwirkungsverordnungWahlkalender (Lesefassung)

Maren Skroblien
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V

Tel.: 0385 588 17401
E-Mail: m.skroblien@bm.mv-regierung.de

 

N.N.
Geschäftsstelle des Landesschülerrats
beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V

Tel.: 0385 588 17404
E-Mail: landesschuelerrat-mv@bm.mv-regierung.de

 

N.N.
Geschäftsstelle des Landeselternrats
beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V

Tel.: 0385 588 17405
E-Mail: landeselternrat-mv@bm.mv-regierung.de

Wahlurne; Foto: fotomek / Fotolia
Wahlurne; Foto: fotomek / Fotolia

Die nachfolgend zusammengestellten Vorlagen unterstützen bei der Durchführung der Wahlen in den Schulen, den Landkreisen und kreisfreien Städten: