Welche Aufgaben hat Mecklenburg-Vorpommern im deutschen Auslandsschulwesen?
Zentrale Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern im deutschen Auslandsschulwesen ist die Qualitätssicherung des Unterrichts und der Prüfungen. Dabei geht es um Abschlüsse und Berechtigungen an deutschen Schulen im Ausland für die Sek I und II, Genehmigungen schulischer Ordnungen und Lehrpläne sowie um Erlasse von Prüfungsordnungen.
Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 01.01.2022 für die Deutschen Auslandsschulen in der KMK-Prüfungsregion 07 - Östliches Mittelmeer mit den Ländern Türkei, Iran, Kurdistan/Irak, Georgien und Libanon zuständig (siehe untenstehende Karte). Weitere Informationen zu den Schulen der Region 07 erhalten Sie über die Webseiten der Schulen (Klick auf die jeweilige Schule in der Abbildung)
Mecklenburg-Vorpommern betreut die Entwicklung der Aufgaben für das schriftliche Abitur in den KMK-Regionen 7 „Östlichen Mittelmeer“ und 8 „Arabien und Äthiopien“ im Rahmen einer Doppelregion gemeinsam mit dem Saarland.
Ein weiterer großer Verantwortungsbereich bezieht sich auf die Lehrkräfte. Der KMK-Beauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern für schulische Arbeit im Ausland kümmert sich um Belange von Lehrkräften, wenn es beispielsweise um Beurlaubungen für eine Tätigkeit im Deutschen Auslandsschuldienst oder eine Bewerbung um die Leitung einer Deutschen Auslandsschule sowie die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen geht.
Die Vergabe der Deutschen Schulabschlüsse an Deutschen Schulen im Ausland erfolgt im Wesentlichen durch Lehrkräfte, die aus den Ländern der Bundesrepublik Deutschland vermittelt werden. Auch Mecklenburg-Vorpommern stellt hierfür befristet Lehrkräfte von ihren inländischen Aufgaben frei. Außerdem trägt das Land Mitverantwortung für die Vergabe des Deutschen Sprachdiploms (DSD) im Ausland, d. h. um die schulische Verankerung des DSD und die Zuerkennung der Abschlüsse.
Rechtsgrundlagen
Gesetze
Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG) vom 26. August 2013
Verwaltungsvereinbarungen
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministerinnen und Kultusministern sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen und zum Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG) vom 05.12.2013 i. d. F. vom 12.01.2021 (VwV ASchulG) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2020; in Kraft getreten am 12.01.2021)
Ordnungen
Deutsches Internationales Abitur - Ordnung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife an Deutschen Schulen im Ausland (DIA-PO) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.06.2015 i. d. F. vom 03.05.2018)
Ordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I an Deutschen Schulen im Ausland
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.03.2017)
Ordnung zur Erlangung der Fachhochschulreife im Bildungsgang Fachoberschule an Deutschen Schulen im Ausland (FOS-O) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2021)
Ordnung für den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen an deutschen schulischen Einrichtungen im Ausland (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2002 i. d. F. vom 16.12.2010)
Richtlinien
Richtlinien für die Ordnung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife an Deutschen Schulen im Ausland „Deutsches Internationales Abitur“ (Rili DIA-PO) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.06.2015 i. d. F. vom 25.09.2019)
Richtlinien zur Behandlung und Bewertung des Europäischen Abiturzeugnisses und von an offiziellen Europäischen Schulen und an akkreditierten Europäischen Schulen erbrachten Einzelleistungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.06.2018)
Sonstiges
Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht (Beschluss der Kultusministerkonferenz MK vom 26.04.2002 i. d. F. vom 20.04.2021)
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
Prüfungsordnung für die Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.2018 i. d. F. vom 08.09.2022)
Ausführungsbestimmungen zur Prüfungsordnung zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.2018 i. d. F. vom 20.03.2023)
Einsatz deutscher Lehrkräfte im Auslandsschulwesen als ein Instrument der Personal- und Schulentwicklung der Länder (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.10.2017)
Orientierungsrahmen Qualität des Bundes und der Länder für Deutsche Schulen im Ausland (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.05.2020)
Karte mit Auslandsschulen
Norbert Frank
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV
KMK-Beauftragter Mecklenburg-Vorpommerns für schulische Arbeit im Ausland (Referatsleitung)
Tel: 0385 588 17455
E-Mail: n.frank@bm.mv-regierung.de
Karoline Pechel
Sachbearbeiterin
Tel: 0385 588 17456
E-Mail: k.pechel@bm.mv-regierung.de
Ilka Haus
Sachbearbeiterin
Tel: 0385 588 17457
E-Mail: i.haus@bm.mv-regierung.de