Schülergesundheit
GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION IN DER SCHULE
Die Gesundheitserziehung an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Aufgabengebiet, das in mehreren Unterrichtsfächern und Lernbereichen sowohl im Pflicht,- Wahlpflicht- und Wahlunterricht umgesetzt wird. Das gibt das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern vor (§ 5, Abs. 5) und ist in den Rahmenplänen als Querschnittsthema Gesundheitsförderung und Prävention entsprechend ausgewiesen.
Die Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule dient sowohl der Förderung einer Handlungskompetenz (Lebenskompetenz), die es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, Gesundheit als wesentliche Grundbedingung des alltäglichen Lebens zu begreifen, um für sich gesundheitsförderliche Entscheidungen treffen zu können sowie Verantwortung für die Menschen und die Umwelt zu übernehmen als auch Schulen auf ihrem Weg zu einem gesunden Lehr- und Lernort (gesundheitsförderliche Schulentwicklungsprogramme) zu fördern und die gesundheitlichen Bedingungen für alle Beteiligten nachhaltig zu verbessern und zu gestalten
Mit dem KMK-Beschluss „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ gibt die Kultusministerkonferenz für alle deutschen Schulen einen entsprechenden Rahmen vor, der sich an den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Gesundheitsförderung orientiert. Die Schulen werden bei der Gesundheitsförderung und Prävention von außerschulischen Akteuren des Gesundheitswesens wie u.a. Krankenkassen, Vereinen, Stiftungen und anderen Partnern im Gesundheitsbereich unterstützt. Auf der Grundlage des Präventionsgesetzes (Handlungsfeld „gesund aufwachsen“) kann durch Netzwerkarbeit eine Bündelung von Synergien erreicht werden und Ressourcen effektiver genutzt werden, um damit eine breitere Basis für gute und wirksame Schulkonzepte zu schaffen (siehe „Landesprogramm Gute Gesunde Schule“).
Petra Keil
Referentin für Schülergesundheit
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel: 0385 588 17868
E-Mail:p.keil@iq.bm.mv-regierung.de
Heiko Schön
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17811
E-Mail: h.schoen@iq.bm.mv-regierung.de
Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz des Bundes und damit eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern.
Ihre Aufgaben sind:
- Anleitung der Schulen bei der Verknüpfung gesundheitsfördernder Themen mit der Schulentwicklung, dem Qualitätemanagement und der Selbstevaluation
- Beratung und Betreuung der Lehrkräfte bei Projekten und bei der Netzwerkarbeit mit Partnern
Beratungslehrerinnen in den einzelnen Schulämtern:
Schulamt Greifswald:
Valentina Filter
Tel: 03834 7920
E-Mail: v.filter@iq.bm.mv-regierung.de
Schulamt Neubrandenburg:
Andrea Köhler
Tel: 03991 1880
E-Mail: a.koehler_02@iq.bm.mv-regierung.de
Schulamt Rostock:
Jördis Hübner
Tel: 038461 430 10
E-Mail: j.huebner@iq.bm.mv-regierung.de
Schulamt Schwerin:
Kerstin Witt
Tel: 0385 302 130
E-Mail: k.witt@iq.bm.mv-regierung.de