Berufsfachschule
Die Berufsfachschule führt die Schülerinnen und Schüler zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss. Die Absolventen unterstützen Fachkräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Einzelne Aufgaben übernehmen sie eigenverantwortlich. In den Bildungsgang der Berufsfachschule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die mindestens die Berufsreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen.
Folgende Möglichkeiten werden in der Berufsfachschule geboten:
1. Kranken- und Altenpflegehilfe, 1,5 Jahre
2. Masseur und medizinischer Bademeister, 2 Jahre
3. Rettungsassistenz, 1 Jahr
4. Kinderpflege (auslaufender Bildungsgang), 3 Jahre
Hinweise
- Der Unterricht umfasst allgemein bildende Unterrichtsfächer und berufsbezogene Lernbereiche.
- Die berufspraktische Ausbildung wird durch gelenkte Praktika in geeigneten Betrieben und Einrichtungen ergänzt.
- Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen, praktischen und einem mündlichen Teil besteht.
- Der Antrag auf Zulassung zur Berufsfachschule ist in der Regel bis zum 28. Februar des Jahres, in dem die Aufnahme angestrebt wird, an die berufliche Schule zu richten.
Dem Antrag sind beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- zwei aktuelle Lichtbilder
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nachweist
- ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz, deren Ausstellung nicht länger als drei Monate zurück liegt
Mathias Schoon
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V
Tel.: 0385 588 7611
E-Mail: m.schoon@bm.mv-regierung.de
Fünf Europass-Dokumente machen Kompetenzen und Qualifikationen europaweit transparent und verständlich
Fünf Europass-Dokumente machen Kompetenzen und Qualifikationen europaweit transparent und verständlich