Berufsschule
Die Berufsschule vermittelt als Partner eines Ausbildungsbetriebes eine berufliche Grund- und Fachbildung.
Sie erweitert die allgemeine Bildung (duale Berufsausbildung) oder bereitet auf eine Berufsausbildung vor (Berufsausbildung vorbereitende Bildungsgänge).
Grundsätzlich hat jeder Jugendliche, der berufsschulpflichtig ist oder in ein erstes Ausbildungsverhältnis für einen anerkannten Ausbildungsberuf eintritt, Anspruch auf Aufnahme in die Berufsschule.
Gliederung
- Berufsschule
Die Berufsschule als Teil der dualen Berufsausbildung vermittelt die für die spätere Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse und erweitert die allgemeine Bildung. Der Unterricht erfolgt in Teilzeitform je nach Ausbildungsberuf zwei, drei oder 3,5 Jahre. Die Auszubildenden werden nach § 15 Berufsbildungsgesetz von ihrem Ausbildungsbetrieb oder ihrer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freigestellt. Der Unterricht erfolgt mit durchschnittlich zwölf Wochenstunden in den berufsübergreifenden Fächern Deutsch, Sozialkunde, Religion oder Philosophie, Sport und berufsbezogenen Lernfeldern, einschließlich fachbezogenem Englisch. Wer einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, muss diesen bei der zuständigen Stelle registrieren lassen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb. - Einjähriges Berufsvorbereitungsjahr - BVJ1
In das einjährige Berufsvorbereitungsjahr können berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis aufgenommen werden, die wegen fehlender Berufsreife auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden sollen und zuvor mindestens das Ziel der 8. Jahrgangsstufe (Versetzung nach Jahrgangsstufe 9) erreicht haben. Weiterhin können berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis aufgenommen werden, die eine Förderschule mit dem Abschluss des Bildungsganges der allgemeinen Förderschule oder mit der Berufsreife oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss verlassen haben. - Zweijährige Berufsvorbereitung - BVJ2
In die zweijährige Berufsvorbereitung in Vollzeitform werden berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis aufgenommen, die die Förderschule im Sinne des § 36 des Schulgesetzes ohne Abschluss verlassen. Weiterhin können Schülerinnen und Schüler der Förderschule, Regionalen Schule oder der Gesamtschule aufgenommen werden, die nach mindestens neun Schulbesuchsjahren das Ziel der Jahrgangsstufe 8 nicht erreicht haben. In begründeten Einzelfällen können im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde weitere Schülerinnen und Schüler zugelassen werden. - Berufsvorbereitungsjahr für Aussiedler - BVJA
In das BVJA werden berufsschulpflichtige jugendliche Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sowie berufsschulpflichtige jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aufgenommen, die über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht in einer Regelklasse einer beruflichen Schulart folgen zu können, und die sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis befinden. - Berufsausbildung vorbereitende Bildungsmaßnahme - BVB
In diesen Bildungsgang werden Jugendliche aufgenommen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht eine die Berufsausbildung vorbereitende Bildungsmaßnahme bei einem freien Bildungsträger besuchen. In der Regel vermitteln die Agenturen für Arbeit in diese Bildungsmaßnahmen. Die Anmeldung erfolgt durch den Bildungsträger, der im Auftrag der Arbeitsagentur die Bildungsmaßnahme durchführt.
Abschluss und Berechtigungen
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung kann, soweit nicht schon vorhanden, die Berufsreife oder die Gleichwertigkeit mit der Mittleren Reife erworben werden.
Wie kann der Übergang von der Schule in den Beruf noch besser gelingen? Wer sind dabei die wichtigsten Partner? Wie können diese wirksam zusammenarbeiten? Die Landeskonzeption für den Übergang von der Schule in den Beruf bietet dazu Analysen und Empfehlungen.