Fachoberschule
Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife.
Sie vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung sowie berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums oder einer anspruchsvollen Berufsausbildung entsprechen.
Gliederung und Aufbau
Die Fachoberschule ist in Fachrichtungen und gegebenenfalls in Schwerpunkte gegliedert.
In der einjährigen Fachoberschule erhält der Schüler wöchentlich durchschnittlich 35 Stunden allgemein bildenden und berufsbezogenen Unterricht. Neben dem Unterricht in den Fächern der jeweiligen berufsbezogenen Fachrichtung wird in allen Fachrichtungen Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Sozialkunde, Religion oder Philosophie, Mathematik, in mindestens einer Naturwissenschaft, Informationsverarbeitung und Sport erteilt.
Die Ausbildung an der Fachoberschule schließt mit einer Prüfung ab, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Schriftliche Prüfungsfächer sind:
1. Deutsch
2. Englisch
3. Mathematik
4. ein die jeweilige Fachrichtung kennzeichnendes berufliches Schwerpunktfach.
Mündlich kann in allen Fächern geprüft werden.
Zulassung
In die Klasse 12 der einjährigen Fachoberschule können Bewerber eintreten, wenn sie die Mittlere Reife oder den Realschulabschluss bzw. einen gleichwertigen Abschluss und eine mindestens zweijährige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine dreijährige, für die gewählte Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit nachweisen.
Der Antrag auf Zulassung zur Fachoberschule ist bis zum 28. Februar des Jahres, in dem die Aufnahme angestrebt wird, an die betreffende berufliche Schule zu richten, zu der die gewünschte Fachoberschule gehört.
Sind mehr Bewerbungen als Schulplätze vorhanden, richtet sich die Aufnahmeentscheidung nach dem Auswahlverfahren der Schule.
Der Bewerbung sind beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopien über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen
- zwei Passbilder
Abschluss und Berechtigung
Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis der Fachhochschulreife, das zum Studium an allen Fachhochschulen und vergleichbaren Einrichtungen berechtigt.
Wird ein Studium in einer Fachrichtung gewählt, die der Bewerber an der Fachoberschule nicht absolviert hat, wird u. U. noch ein Praktikum von der Fachhochschule verlangt.
Nähere Auskünfte über die Studienmöglichkeiten an den Fachhochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sowie über die einzelnen Fachbereiche erteilen neben den Studienberatungen der Bundesagentur für Arbeit die Fachhochschulen.
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Mathias Schoon
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V
Tel.: 0385 588 17611
E-Mail: m.schoon@bm.mv-regierung.de