Fachschule
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Voraussetzung sind der Berufsschulabschluss oder die Berufsreife.
Der Besuch der Fachschule dauert mindestens ein Schuljahr und schließt sich an eine berufliche Erstausbildung und Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr an. Berufliche Fachkenntnisse werden hier vertieft und erweitert.
Die Bildungsgänge sind in folgende Fachbereiche untergliedert:
Fachbereich Wirtschaft
Ziel
Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung für betriebswirtschaftliche branchen- und funktionsbezogene Tätigkeiten sowie Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene zu qualifizieren
Gliederung
In der Vollzeitform dauern die Bildungsgänge der Fachschule für Wirtschaft zwei Jahre, in der Teilzeitform entsprechend länger (in der Regel vier Jahre).
Der Unterricht erfolgt in drei Lernbereichen mit insgesamt 33 Wochenstunden (insgesamt 2640 Unterrichtsstunden).
Lernbereich 1: Deutsch, Englisch, Sozialkunde, Religion oder Philosophie
Lernbereich 2: fachrichtungsbezogene Grundlagen
Lernbereich 3: spezifische Inhalte der Fachrichtung und des Schwerpunktes
Voraussetzungen
Mittlere Reife oder der Realschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit
Abschluss und Berechtigungen
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Wirtschaft ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung " Staatlich geprüfter Betriebswirt/ Staatlich geprüfte Betriebswirtin" mit der Angabe der Fachrichtung und des Schwerpunktes zu führen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer wird die bundesweite Anerkennung dieser Abschlüsse gewährleistet.
Fachbereich Technik
Ziel
Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung für technische branchen- und funktionsbezogene Tätigkeiten sowie Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene zu qualifizieren
Voraussetzungen
Mittlere Reife (bzw.Realschulabschluss), eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit
Gliederung
In der Vollzeitform dauern die Bildungsgänge der Fachschule für Technik zwei Jahre, in der Teilzeitform entsprechend länger (in der Regel vier Jahre).
Der Unterricht erfolgt in drei Lernbereichen mit insgesamt 33 Wochenstunden (insgesamt 2640 Unterrichtsstunden):
Lernbereich 1: Deutsch, Englisch, Sozialkunde, Religion oder Philosophie
Lernbereich 2: fachrichtungsbezogene Grundlagen
Lernbereich 3: spezifische Inhalte der Fachrichtung und des Schwerpunktes
Abschluss und Berechtigungen
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Technik ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung " Staatlich geprüfter Techniker/ Staatlich geprüfte Technikerin" mit der Angabe der Fachrichtung und des Schwerpunktes zu führen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer wird die bundesweite Anerkennung dieser Abschlüsse gewährleistet.
Fachbereich Sozialwesen
Ziel
Fachkräfte mit einer beruflichen Erstausbildung und Berufserfahrung zu befähigen, Aufgaben im Sozialbereich selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen
Die Fachschulen leisten einen Beitrag zur Vorbereitung auf die unternehmerische Selbstständigkeit und können auf das Studium einer Fachhochschule vorbereiten.
Gliederung und Aufbau
Die Bildungsgänge haben eine Dauer von zwei Jahren.
Sie gliedern sich in theoretischen Unterricht sowie in praktische Ausbildung.
Die Fachschulen des Fachbereiches Sozialwesen qualifizieren in den Fachrichtungen:
• Sozialpädagogik (Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in) mit den Arbeitsfeldern
a) Kindertageseinrichtungen
b) Hilfen zur Erziehung und
c) Kinder- und Jugendarbeit
• Heilerziehungspflege (Staatlich anerkannte/-r Heilerziehungspfleger/-in)
Voraussetzung
für die Zulassung ist neben der gesundheitlichen Eignung die Mittlere Reife und eine mit guten Ergebnissen abgeschlossene Berufsausbildung als "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" oder als "Staatlich geprüfter Sozialassistent".
Abschlüsse und Berechtigungen
Wer die Abschlussprüfungen erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung
• Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin oder
• Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannte
Heilerziehungspflegerin
zu tragen.
Diese Abschlüsse ermöglichen den Einsatz als Fachkräfte in den jeweiligen Einrichtungen des Sozialwesens.
Fachbereich Agrarwirtschaft
Ziel
Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung für agrarwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene zu qualifizieren
- Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg - Vorpommern
"Johann Heinrich von Thünen"
Bockhorst 1
18273 Güstrow
Bildungsgänge der Fachschule für Agrarwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern:
- Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt in der Fachrichtung Landwirtschaft
- Staatlich geprüfter Hauswirtschaftlicher Betriebsleiter
- Staatlich geprüfter Wirtschafter in der Fachrichtung Landwirtschaft
Bildungsgänge für Nautik und Schiffahrtsbetriebstechnik an der Fachschule für Seeschiffahrt
Ziel
Die Ausbildung dient der Vorbereitung auf den Erwerb von Befähigungszeugnissen für den nautischen und den technischen Dienst auf Seeschiffen.
Die Fachschulen können in Verbindung mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfungen auf das Studium an einer Fachhochschule vorbereiten.
Gliederung und Aufbau
Die Bildungsgänge gliedern sich in theoretischen Unterricht sowie in praktische Ausbildung an Simulatoren.
Die Fachschulen für Seeschifffahrt qualifizieren in den Fachrichtungen:
- Nautik (Nautischer Wachoffizier, Erster Offizier, Kapitän) mit den Schwerpunkten
a) Seeschifffahrt und
b) Hochseefischerei
-Schiffsbetriebstechnik (Schiffsmaschinist, technischer Wachoffizier, zweiter technischer
Offizier, Leiter der Maschinenanlage)
Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung ist neben der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des angestrebten Berufes für die Bildungsgänge „Nautischer Wachoffizier, Kapitän" und „Technischer Wachoffizier, zweiter technischer Offizier, Leiter der Maschinenanlage" die Mittlere Reife, für die anderen Bildungsgänge die Berufsreife oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss.
Darüber hinaus ist eine Berufsausbildung, in der Regel als Schiffsmechaniker, für die technischen Wachoffiziere und Schiffsmaschinisten auch eine Berufsausbildung in einem Metall- oder Elektroberuf erforderlich. Weiterhin wird eine zusätzliche Seefahrtzeit gefordert, soweit diese nicht innerhalb der Erstausbildung absolviert wurde.
Abschlüsse und Berechtigungen
Wer die Abschlussprüfungen der Bildungsgänge „Nautischer Wachoffizier, Kapitän" und „Technischer Wachoffizier, zweiter technischer Offizier, Leiter der Maschinenanlage" erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung " Staatlich geprüfter Techniker" zu führen.
Alle Abschlüsse dienen dem Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb eines Befähigungszeugnisses nach der Schiffsoffizierausbildungsverordnung.
Absolventen der Bildungsgänge „Nautischer Wachoffizier, Kapitän" und „Technischer Wachoffizier, zweiter technischer Offizier, Leiter der Maschinenanlage", die erfolgreich am Zusatzunterricht teilgenommen und die Zusatzprüfungen bestanden haben, können neben dem Weiterbildungsabschluss die Fachhochschulreife erwerben.
Mathias Schoon
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V
Tel.: 0385 588 7611
E-Mail: m.schoon@bm.mv-regierung.de
Sibylle Reimann
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V
Tel.: 0385 58989 7612
E-Mail: s.reimann@bm.mv-regierung.de
Andre Pfeiffer
Seeschiffahrt Rostock-Warnemünde
Tel: 0381 498 5833
E-Mail: andre.pfeiffer@hs-wismar.de
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