Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich in der Schule und im Unterricht ist eine Form der Unterstützung, die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern gleiche Bildungschancen in den allgemein bildenden und den beruflichen Schulen ermöglicht.

Entsprechend dient ein Nachteilsausgleich dazu, Einschränkungen durch individuelle Beeinträchtigungen oder Behinderungen weitestgehend auszugleichen oder zu verringern. Dabei gilt es, Bedingungen zu schaffen, die den Zugang zu Unterrichts- und Fachinhalten sowie Aufgabenstellungen unterstützen und damit deren Aneignung ermöglichen

Ein Nachteilsausgleich wird bei einem festgestellten pädagogischen oder sonderpädagogischen Förderbedarf, bei Vorliegen einer vorübergehenden oder bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Erkrankung gewährt.

Hierzu erfolgt eine umfassende Beratung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers hinsichtlich der Form des Nachteilsausgleichs durch die Schule.

Die Klassenkonferenz legt fest, welche nachteilsausgleichenden Maßnahmen geeignet und erforderlich sind, um die Schülerin oder den Schüler mit der individuellen Beeinträchtigung im Lernprozess wirksam zu unterstützen.

Formen des Nachteilsausgleichs für die einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte sind im Handbuch "Standards der Diagnostik" beschrieben.

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