Einschulung
Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch Kinder eingeschult werden, die bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden und dafür die körperlichen, geistigen und verhaltensmäßigen Voraussetzungen mitbringen.
Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden. Bei der Entscheidung wird der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen.
Die Einschulung erfolgt in der Regel an der örtlich zuständigen Schule, d. h., an der Schule, in deren Einzugsbereich der Schüler bzw. die Schülerin seinen Wohnsitz hat. Der Einzugsbereich einer Schule ist grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise und kreisfreien Städte können abweichend für die Schulen auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche festlegen. Wer sein Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchte, wählt selbst die Schule aus.
Anmeldung
Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder termingerecht an der örtlich zuständigen Grundschule oder einer Schule in freier Trägerschaft an. Die genauen Termine für die Anmeldung werden durch den Schulträger bekannt gegeben (z. B. per Aushang im Kindergarten, über das Internet oder die Presse).
Bei der Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten über Termine in Vorbereitung der Einschulung informiert.
Wichtig ist auch, dass die Entwicklungsberichte aus der Kita an die Grundschule weitergegeben werden. Diese Datenübergabe bedarf der Einwilligung der Eltern. In der Elternunterrichtung finden Sie das Einwilligungs-Formular und erläuternde Informationen.
Der Tag der Einschulung
Die Einschulungen erfolgen in der Regel am letzten Samstag vor Schulbeginn des jeweiligen Schuljahres. Im Einzelfall kann die Einschulung auch am Sonntag erfolgen. Die genauen Termine sind an der zuständigen Grundschule zu erfragen.
Schulärztliche Untersuchung
Die Schulleitung veranlasst die schulärztliche Untersuchung der angemeldeten Kinder.
Nützliche Informationen zur Einschulung
Petra Schön
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V
Tel.: 0385 588 17501
E-Mail: p.schoen@bm.mv-regierung.de
Wegweiser für einen leichten Übergang von der Kita in die Schule.
Die Entwicklungsberichte aus der Kita werden an die Grundschulen weiter gegeben. Diese Datenübergabe bedarf der Einwilligung der Eltern.