Förderklassen

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Diagnoseförderklassen

Ist vor Beginn der Schule festgestellt worden, dass ein Kind eine besondere individuelle Förderung benötigt, kann es in eine Diagnoseförderklasse gehen. Diagnostik, Beratung und Förderung erfolgen in kooperativer Zusammenarbeit durch die Grund- und Förderschullehrkraft. Ziel der dreijährigen Beschulung in Diagnoseförderklassen ist es, Entwicklungsrückstände und Beeinträchtigungen zu mindern oder zu beseitigen, um eine Fortsetzung der Schullaufbahn in der Grundschule zu ermöglichen. Die Beschulung wird mit zwei Jahren auf die Schulpflicht angerechnet.

Sprachheilklassen

Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Sprache", die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, des Sprachgebrauchs und der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt sind, dass es nicht möglich ist, sie im gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule mit sonderpädagogischer Unterstützung hinreichend zu fördern, können an bestimmten Grundschulen in eigenständigen Sprachheilklassen unterrichtet werden.

Die Eingliederung in eine Sprachheilklasse erfolgt im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens, in dem der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird. Die Arbeit in diesen Klassen bezieht die Diagnostik, Beratung und Förderung mit ein. Die sprachheilpädagogische Förderung in der Sprachheilklasse umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Ab der Jahrgangsstufe 3 sollen die Schüler verstärkt auf den Unterricht in einer Regelklasse an der allgemeinen Schule vorbereitet werden. Der aufnehmenden Schule sind Förderempfehlungen für die weitere Arbeit zu geben.

Klassen für Erziehungsschwierige

Schüler mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung", die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der emotionalen und sozialen Entwicklung, des Erlebens und der Selbststeuerung so beeinträchtigt sind, dass es nicht möglich ist, sie im gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule mit sonderpädagogischer Unterstützung hinreichend zu fördern, können in eigenständigen Klassen für erziehungsschwierige Schüler an bestimmten Grundschulen unterrichtet werden.

Die Eingliederung in eine Klasse für erziehungsschwierige Schüler erfolgt im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten. Grundlage ist ein sonderpädagogisches Gutachten, in dem der besondere Förderbedarf festgestellt wird. Die Arbeit in diesen Klassen bezieht die Diagnostik, Beratung und Förderung mit ein. Die Förderung für erziehungsschwierige Schüler erfolgt in der Regel in den Klassen 2 bis 4. Ab der Klasse 4 sollen die Schüler verstärkt auf den Unterricht in einer Regelklasse an der allgemeinen Schule vorbereitet werden. Der aufnehmenden Schule sind Förderempfehlungen für die weitere Arbeit zu geben.

LRS-Klassen

Kinder mit besonders ausgeprägten Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben (LRS) können an bestimmten Grundschulen in selbstständigen Klassen der Jahrgangsstufen 2 und 3 beschult werden.

Der Unterricht wird auf der Grundlage modifizierter Rahmenpläne der jeweiligen Jahrgangsstufen und individuell erstellter Förderpläne gestaltet. Dabei werden auftretende Teilleistungsschwächen der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen der Wahrnehmung, Sprache und Motorik in besonderem Maße berücksichtigt.

Ziel ist es, den erhöhten Förderbedarf im Lesen und/oder Rechtschreiben im Laufe der Zeit zu reduzieren und die Schülerinnen und Schüler anschließend in die 4. Jahrgangsstufe der Grundschule wieder regulär einzugliedern.

Petra Schön
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V

Tel.: 0385 588 17501

E-Mail: p.schoen@bm.mv-regierung.de