Inklusion
Was ist Inklusion?
Inklusion bedeutet, alle Menschen gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen. Sie sollen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer ethischen und sozialen Herkunft sowie von Geschlecht und Alter an den verschiedenen Lebensbereichen teilnehmen können.
Im Gegensatz zur Integration, bei der ein Mensch in ein bereits bestehendes System eingebunden wird, geht Inklusion von einem gemeinsamen Leben von Anfang an aus. So sollten etwa Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung, leistungsstarke und lernschwache Kinder von Anfang an eine gemeinsame Gruppe in einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise eine gemeinsame Schulklasse besuchen und voneinander lernen.
Seit Deutschland die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ratifiziert hat, sollen alle Bundesländer ihre Bildungssysteme so gestalten, dass eine chancengleiche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen möglich ist.
Auf dem Weg zur Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sollen so viele Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf wie möglich an Regelschulen lernen.
Wie die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf erreicht werden kann, ist festgeschrieben in der STRATEGIE DER LANDESREGIERUNG ZUR UMSETZUNG DER INKLUSION IM BILDUNGSSYSTEM IN MECKLENBURG-VORPOMMERN BIS ZUM JAHR 2023.
Mecklenburg-Vorpommern hat sich bewusst für eine behutsame Umsetzung der Inklusion entschieden. Sie soll mit Augenmaß und unter Berücksichtigung des Elternwillens erfolgen. Die neue Broschüre „Inklusionsstrategie unseres Landes im Überblick“ liefert auf rund 20 Seiten eine kompakte Zusammenfassung für den Weg zu einem inklusiven Schulsystem.
Grundprinzipien der Inklusion in MV
- Inklusion benötigt einen größtmöglichen gesellschaftlichen Grundkonsens.
- Der Inklusionsprozess soll behutsam, schrittweise und für alle verlässlich organisiert werden.
- Eltern sollen ein weitreichendes Wahlrecht bei der Schulwahl ihrer Kinder behalten.
- Die möglichst große Wohnortnähe besonderer Förderangebote soll verbessert werden.
Grundschule
- Die Diagnoseförderklasse (DFK) wird weiterentwickelt und bleibt an ausgewählten Schulstandorten als Diagnose-Förderlerngruppe (DFLG) erhalten.
- Die Schulen erhalten die Möglichkeit, flexible Schuleingangsphasen einzurichten.
- In allen Schulamtsbereichen sollen Schulen mit „spezifischer Kompetenz“ entstehen, die besondere Förderangebote in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperlich-motorische Entwicklung vorhalten.
Weiterführende Schule
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Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden gemäß Schulgesetz § 143 Abs. 12 Satz 6 zum 31.07.2027 aufgehoben.
Stattdessen sollen an ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen, die langfristig in ihrem Bestand gesichert sind, besondere Förderangebote mit inklusiven Lerngruppen Lernen für Schülerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen entstehen.
- In allen Schulamtsbereichen sollen Schulen mit „spezifischer Kompetenz“ aufgebaut werden, die besondere Förderangebote in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperlich-motorische Entwicklung machen.
- In allen Schulamtsbereichen werden besondere Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit starken Verhaltensauffälligkeiten vorgehalten.
Berufliche Schule
- Alle Jugendlichen sollen grundsätzlich in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden.
- Individuelle Ausbildungsregelungen sollen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und §42r Handwerksordnung (HwO) in Fällen ermöglicht werden, in denen die Art und Schwere der Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht zulässt.
- Grundsätzlich sind alle für den jeweiligen Beruf oder Bildungsgang zuständigen beruflichen Schulen Förderorte.
Förderschule
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Die Förderschulen für die Bereiche geistige Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, soziale und emotionale Entwicklung bleiben im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erhalten.
Bis zum Jahr 2023 erhalten die öffentlichen Schulen insgesamt 237 Stellen zusätzlich für Lehrerinnen und Lehrer. Das entspricht rund 18 Mio. Euro, die das Land jährlich bereitstellt. Die Umsetzung der Inklusion erfolgt schrittweise.
Studie über Rügener Schulversuch zur Inklusion
Aktuelle wissenschaftliche Auswertung belegt Erfolg des Projektes
Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit besonderem und ohne besonderen Förderbedarf ist erfolgreich. Das geht aus dem abschließenden Forschungsbericht zum Rügener Inklusionsmodell hervor, den Prof. Dr. Bodo Hartke von der Universität Rostock und sein Forschungsteam am 17. Juni 2015 in Schwerin offiziell vorgestellt haben.
Die Daten der Rostocker Forschungsgruppe belegen eine positive Wirksamkeit von gemeinsamem Unterricht von Kindern mit besonderem und ohne besonderen Förderbedarf:
- In der Gruppe der Kinder mit einem hohen Förderbedarf sind positive Effekte im Bereich Lernen, tendenziell positive Effekte im Bereich emotional-soziale Entwicklung und im Bereich Sprache gleichwertige Fördererfolge wie in bisherigen Beschulungsformen zu verzeichnen. Das beinhaltet z.B., dass lernschwache Kinder auf Rügen bereits nach drei Schuljahren die Schulleistungen erreichen, die vergleichbare Kinder in anderen Regionen erst nach vier Jahren erzielen.
- Die Häufigkeit von sonderpädagogischem Förderbedarf ist auf Rügen deutlich geringer als in der Kontrollgruppe (3,7 % Rügen versus 11,4 % Kontrollgruppe), d. h. das inklusive Rügener Beschulungskonzept beugt sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, emotional-soziale Entwicklung und Sprache vor.
- Negative Effekte von Inklusion auf die Schulleistungen und Entwicklungsstände der Gruppe der Mitschüler sind auszuschließen, wogegen positive Effekte im Bereich emotional-soziale Entwicklung für die Gesamtgruppe aller Schülerinnen und Schüler vorliegen (die Gruppe der Schülerinnen und Schüler auf Rügen zeigt besonders niedrige Werte im Bereich „Verhaltensauffälligkeit“, aber hohe Werte im Bereich „Prosoziales Verhalten“).
- Die Akzeptanz von Inklusion ist bei den beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen sowie Eltern hoch, wobei sie bei Grundschullehrkräften etwas geringer ausgeprägt ist als bei Schulleiterinnen und -leitern und Sonderpädagoginnen und -pädagogen. Letztere sind zu 100 % Befürworter bzw. Befürworterinnen von Inklusion.
Die auf Rügen ermittelten Ergebnisse entsprechen im Wesentlichen dem gegenwärtigen Forschungsstand über die Effekte gemeinsamer Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Lernen, emotional-soziale Entwicklung oder Sprache.
Weitere Informationen, Dokumente und Publikationen
- Bericht der Begleitgruppe zur Expertenkommission Teil 1
- Bericht der Begleitgruppe der Expertenkommission Teil 2
- Zum Rügener Inklusionsmodell
- Handreichung für die Arbeit in der Lerngruppe Sprache
- Handreichung für die Arbeit in der Kleinen Schulwerkstatt an Grundschulen
- Handreichung für die Arbeit in der Schulwerkstatt an weiterführenden allgemein bildenden Schulen
- Handreichung für die Arbeit im gemeinsamen Unterricht und in einem multiprofessionellen Team
- Handreichung für die Arbeit an Schulen mit spezifischer Kompetenz
- Flyer Schulen mit spezifischer Kompetenz
- Entschleunigung im Schulgesetz - Einführung eines inklusiven Schulsystems in Mecklenburg-Vorpommern bis 2028
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Der "Jakob Muth-Preis für inklusive Schule" zeichnet Schulen aus, denen es in vorbildlicher Weise gelingt, dass alle Kinder gemeinsam lernen.