Schülerinnen und Schüler
Die Bundesregierung und das Land M-V haben ergänzend zum Digitalpakt ein Sonderförderprogramm für mobile Endgeräte aufgelegt, damit die Schulen bedürftigen Schülerinnen und Schülern Leihgeräte zur Verfügung stellen können. Bundesweit wurden vom Bund dafür 500 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Das Land M-V hat davon 10 Millionen Euro erhalten und 1 Million Euro aus Landesmitteln kofinanziert. Davon können ca. 27.000 Geräte angeschafft werden.
Schulträger konnten im Juni 2020 mit der Beschaffung starten
Dieses „Sofortausstattungsprogramm“ ist zum 4. Juli 2020 in Kraft getreten. Bereits mit Schreiben vom 19.06.2020 hat das Bildungsministerium in MV allen öffentlichen und privaten Schulträgern den vorzeitige Maßnahmebeginn gewährt, so dass die Schulträger bereits zu diesem Zeitpunkt mit der Beschaffung beginnen konnten. Im Rahmen des Schreibens wurde den Schulträgern auch ihr Budget mitgeteilt.
Nach Bedarf auf Schulen verteilen
Die öffentlichen Schulträger haben dann mit Datum vom 11.08.2020 ohne Antragsverfahren einen Zuwendungsbescheid erhalten. Jeder Schulträger erhält eine Summe für alle seine Schulen und kann die im Rahmen der Mittel beschafften Geräte nach dem Bedarf der Schulen vor Ort verteilen. Da es sich um ein Zusatzprogramm zum DigitalPakt Schule handelt, wurden die Mittel nach derselben Schülerzahl wie im regulären DigitalPakt Schule aufgeteilt. Das heißt im Bereich der öffentlichen Schulen erfolgte die Verteilung nach der Schülerzahl der amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2017/2018, für die privaten Schulen nach der vorläufigen Schülerzahl des Schuljahres 2018/2019 zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik mit Stand 17.02.2019.