DigitalPakt Schule

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Mit dem DigitalPakt Schule unterstützen Bund und Länder die Schulträger, um die Schulen digital besser auszustatten. Bundesweit stehen über den DigitalPakt fünf Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern erhält davon bis Ende 2024 insgesamt rund 100 Millionen Euro. Darüber hinaus übernimmt das Land 10 Prozent Kofinanzierung und bringt damit noch einmal knapp 10 Millionen Euro ein. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren alle staatlichen und freien Schulen vom DigitalPakt und erhalten eine Förderung.

Was wird gefördert

Die Fördermittel sind insbesondere für die notwendige technische Infrastruktur in den Schulgebäuden und für Anzeige- und Interaktionsgeräte wie interaktive Tafeln und Smartboards sowie für digitale Arbeitsgeräte vorgesehen. Die Bundesmittel werden dabei als Infrastrukturförderung gewährt. Daher sind Klassensätze von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler (Laptops, Notebooks, Tablets) nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einem begrenzten Umfang förderfähig.

Keine Ausstattung ohne Konzept

Um Fördermittel erhalten zu können, müssen die Schulen Medienbildungskonzepte erarbeiten. Diese Anforderung ist aufgrund von Corona jedoch bis Ende 2021 ausgesetzt. Die Medienbildungskonzepte bilden die Grundlage für die Medienentwicklungspläne, die wiederum von den Schulträgern erstellt werden müssen. 

Roll-Out-Plan mit Förderreihenfolge

Für eine koordinierte Antragsstellung hat das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung für den Bereich der öffentlichen Schulen einen Roll-Out-Plan mit der Förderreihenfolge der Schulen erstellt. Dadurch soll ein abgestimmtes Vorgehen ohne lange Wartezeiten garantiert werden. 

Bei der Förderung arbeitet Mecklenburg-Vorpommern nach dem Erstattungsprinzip. Das heißt, die Schulträger bezahlen die Rechnungen zunächst selbst und reichen sie anschließend für die Erstattung ihrer Ausgaben beim Landesförderinstitut (LFI) ein. Wann und wie häufig Schulträger Mittel beim LFI abfordern, ob sie Rechnungen sammeln oder einzeln vorlegen, liegt im Ermessen der Schulträger. Die zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlten Fördermittel lassen also nicht darauf schließen, wie weit die Digitalisierung an den Schulen tatsächlich fortgeschritten ist. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Referat „Digitalisierung im Schulbereich“

Leiter

Jens Landt-Kanieser

Tel.: 0385 588 17300

E-Mail: j.landt-kanieser@bm.mv-regierung.de 

 

Projektmanagement

Thomas Zehne

Tel.: 0385 588 17309

E-Mail: t.zehne@bm.mv-regierung.de

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern

Projektmanagement DigitalPakt Schulen M-V

Eckdrift 103
19061 Schwerin

Tel.: 03834/34 50 3-40
Fax: 0385/773347 - 28

E-Mail: digitalpakt@ego-mv.de

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Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum DigitalPakt Schule für Sie zusammengefasst.